GdP-Landeschef Maaß muss nach AfD-Kritik zum Dienstgespräch antreten

Laut dem saarländischen Innenministerium ist der AfD-kritische Facebook-Beitrag des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, David Maaß, als Gesetzesverstoß zu werten. Dies twitterte der "Saartext" vor wenigen Minuten (28. Februar 2020, 15.59 Uhr) unter Berufung auf Saar-Innenminister Klaus Bouillon.
Saar-GdP-Vorsitzender David Maaß soll nun zu einem Dienstgespräch antreten. Foto (Screenshot): Facebook/@gdp.saar
Saar-GdP-Vorsitzender David Maaß soll nun zu einem Dienstgespräch antreten. Foto (Screenshot): Facebook/@gdp.saar
Saar-GdP-Vorsitzender David Maaß soll nun zu einem Dienstgespräch antreten. Foto (Screenshot): Facebook/@gdp.saar
Saar-GdP-Vorsitzender David Maaß soll nun zu einem Dienstgespräch antreten. Foto (Screenshot): Facebook/@gdp.saar

AfD-Kritik von GDP-Landesvorsitzenden laut Innenministerium Gesetzesverstoß

Wie der „Saartext“ vor wenigen Minuten über Twitter mitteilte, beurteilt das saarländische Innenministerium den AfD-kritischen Beitrag vom Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) David Maaß als Gesetzesverstoß. Der „SR“ beruft sich dabei auf Innenminister Klaus Bouillon.

Katrin Thomas, die Pressesprecherin des Innenministeriums bestätigte die Entscheidung Bouillons auf SOL.DE-Nachfrage. Der Saar-Innenminister erklärte in diesem Zusammenhang: „Grundsätzlich handelt es sich bei den Äußerungen von David Maaß um einen Verstoß gegen das saarländische Beamtengesetz“.

Der GdP-Landesvorsitzende Maaß hatte die AfD in einem Facebookbeitrag, in dem er in Polizeiuniform zu sehen war, als „eine der geistigen Brandstifterinnen des Rechtsextremismus“ sowie „als Schande für Deutschland“ bezeichnet. Damit habe er laut Innenministerium gegen Paragraf 126 des Saarländischen Beamtengesetzes verstoßen, wonach politische Betätigung in Uniform verboten ist.

Maaß muss zu Dienstgespräch antreten

Maaß müsse nun zu einem Dienstgespräch beim saarländischen Polizeipräsidenten Norbert Rupp antreten. Im Rahmen des Gesprächs solle Maaß noch einmal für das Problem sensibilisiert werden. Wann das Dienstgespräch stattfinden wird, ist aktuell noch nicht bekannt.

Weitere Konsequenzen drohen dem GdP-Chef laut Angaben des „SR“ allerdings nicht. Innenminister Bouillon äußerte in diesem Zusammenhang gegenüber dem „SR“, dass man „die Kirche im Dorf lassen wolle“.

Maaß behält sich rechtliche Schritte vor

Laut Angaben des „SR“ behalte sich Maaß rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Innenministeriums vor. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass er als Gewerkschafter durchaus mehr Rechte habe, um in der Öffentlichkeit politisch Stellung zu beziehen. Er wolle aber zunächst mal die Begründung der Entscheidung abwarten.

Verwendete Quellen:
– Tweet von „Saartext“ vom 28. Februar 2020
– eigener Bericht