Geldautomat in Tholey-Scheuern aufgebrochen: Sechsstelliger Schaden

Am gestrigen Abend bzw. der vergangenen Nacht von Sonntag auf Montag (15. Juli 2019) haben bislang unbekannte Täter in Tholey-Scheuern einen Geldautomaten der Volksbank aufgebrochen. Der Schaden liegt laut Angaben der Polizei im sechsstelligen Bereich.
In Tholey-Scheuern haben unbekannte Täter einen Geldautomaten aufgebrochen und eine sechsstellige Summe erbeutet. Symbofoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
In Zweibrücken wurde ein Geldautomat gesprengt. Symbolfoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
In Tholey-Scheuern haben unbekannte Täter einen Geldautomaten aufgebrochen und eine sechsstellige Summe erbeutet. Symbofoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
In Zweibrücken wurde ein Geldautomat gesprengt. Symbolfoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Geldautomatenaufbruch in Tholey-Scheuern

Unbekannte Täter drangen zwischen gestern Abend (14. Juli 2019, 20:05 Uhr) und heute Morgen (15. Juli 2019, 01:32 Uhr) in die „Volksbank eG im St. Wendeler Land“ in Tholey-Scheuern ein. Nach der Manipulation eines Bewegungsmelders brachen sie laut Angaben der Polizei mittels eines Schneidwerkzeugs den dort befindlichen Geldautomaten auf und entwendeten die darin enthaltenen Geldkassetten.

So sollen die Täter vorgegangen sein

Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen näherten sich die Täter der Bank vom Friedhof her kommend. Sie brachen ein Fenster auf der Rückseite des Bankgebäudes auf und manipulierten einen Bewegungsmelder. Im Technikraum zerstörten sie weitere Anlagen. Mittels bisher unbekannten Werkzeugs öffneten sie dann den Geldautomaten und entnahmen die darin befindlichen Geldkassetten.

Hoher Schaden für die Volksbank

Die Schadenshöhe beläuft sich inklusive Gebäude- und Automatenschaden auf eine niedrige sechsstellige Summe.

Im Zusammenhang mit der Tat werden Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen bezüglich Personen bzw. Fahrzeugen gemacht haben, gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer: 0681 /9622133 in Verbindung zu setzen.

Verwendete Quellen:
• Angaben des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 15.07.2019