Gender-Kämpferin Marlies Krämer lehnt Sulzbacher „Bürgermedaille“ ab

Marlies Krämer will nicht mit der „Bürgermedaille" der Stadt Sulzbach geehrt werden. Sie stört sich an der Bezeichnung.
Sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein: Marlies Krämer aus Sulzbach. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein: Marlies Krämer aus Sulzbach. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein: Marlies Krämer aus Sulzbach. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein: Marlies Krämer aus Sulzbach. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.

Die 80-jährige Marlies Krämer aus Sulzbach gerät erneut in die Schlagzeilen. Die Gender-Kämpferin will die Ehrung mit der „Bürgermedaille“ der Stadt nicht annehmen. Erst wenn der Stadtrat die Satzung ändere und die „Bürgerinnenmedaille“ einführt, wolle sie sich auszeichnen lassen. Das sagte sie der „Saarbrücker Zeitung“.

Allerdings wurde ein Antrag der Linken in einer nicht-öffentlichen Ausschusssitzung des Stadtrats am Dienstagabend (13. März) abgelehnt. Auch für den Vorschlag „Ehrenmedaille“ gab es keine Mehrheit. Jetzt muss der Stadtrat am 20. März entscheiden.

Warum Krämer überhaupt geehrt werden soll
Krämer soll eigentlich für ihr Lebenswerk geehrt werden. Zum 50-jährigen Bestehen des Saarlandes wurde sie zu einer der 50 bedeutendsten Saarländerinnen gekürt. Außerdem habe sie diverse Bücher geschrieben, Kinderlesungen durchgeführt und für karitative Zwecke gespendet, so die „Saarbrücker Zeitung“.

Marlies Krämer hat schon öfter erreicht, dass Männer und Frauen in der Sprache gleichberechtigt werden. So schaffte sie es, dass bei der Beantragung von Reisepässen die Formulierung „Inhaber bzw. Inhaberin“ benutzt wird.

Außerdem wurde es durch ihr Bestreben möglich, dass Tiefdruckgebiete nicht mehr nur nach weiblichen Namen, sondern jährlich wechselnd auch nach männlichen Namen benannt werden.

Die Ausschuss-Entscheidung ist für Marlies Krämer nicht die erste Niederlage in dieser Woche. Am Dienstag wies der Bundesgerichtshof ihre Revision zurück. Sie sah in „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz und sich durch die Benutzung der männlichen Form benachteiligt.