Gericht: AfD-Vorstand im Saarland ist unrechtmäßig im Amt

Das Landgericht Saarbrücken hat die Wahl des Landesvorstands der AfD Saarland auf einem Parteitag vom Oktober 2020 gekippt.
Foto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Foto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul

An der Wahl des Landesvorstands der AfD Saarland hätten mindestens 13 Mitglieder teilgenommen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen säumig – und somit nicht stimmberechtigt gewesen seien, teilte das Landgericht Saarbrücken am Freitag (17. Dezember 2021) mit. Auch andere Beschlüsse seien – bis auf die Wahl der Rechnungsprüfer – unwirksam. Mit dieser Entscheidung gab die 16. Zivilkammer des Gerichts einer Klage unter anderem des früheren AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr (83) statt, der die Beschlüsse des Parteitags angefochten hatte.

Auf dem Parteitag in Saarbrücken war der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth (58) als Nachfolger von Dörr an die Spitze des Landesverbands gewählt worden. Dörr, der den Landesvorstand seit 2015 geführt hatte, war im ersten Wahlgang unterlegen gewesen. Wirth sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, er nehme das Urteil „völlig gelassen“. „Ich werde Berufung einlegen. Und dann sehen wir weiter“, sagte er.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur