Gericht entscheidet: Eltern bekommen keinen Zugriff zum Facebook-Konto ihres toten Kindes

Die Eltern wollen herausfinden, ob es sich beim Tod ihrer Tochter um Suizid gehandelt haben könnte. Daher wollten sie von Facebook Zugriff auf den Account des Kindes bekommen. Doch ein Gericht entschied im Prozess jetzt für das soziale Netzwerk.
Facebook wird für seine Vorgehensweise kritisiert. Foto: Stephan Jansen/dpa.
Facebook wird für seine Vorgehensweise kritisiert. Foto: Stephan Jansen/dpa.
Facebook wird für seine Vorgehensweise kritisiert. Foto: Stephan Jansen/dpa.
Facebook wird für seine Vorgehensweise kritisiert. Foto: Stephan Jansen/dpa.

Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht gestern in zweiter Instanz. Dabei lieferte es allerdings keine Antwort auf die grundsätzliche Frage, ob ein Facebook-Konto vererbbar sei. Das Gericht verwies nur auf das Fernmeldegeheimnis als Grund. Die klagenden Eltern können noch vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe ziehen.

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Das sind die Hintergründe des Urteils
Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.

Der US-Konzern verweigert das und verweist dabei auch auf den Datenschutz. Von der Offenlegung von Nachrichten wären demnach auch andere Nutzer betroffen, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten. Diese hätten die Annahme, dass die Inhalte privat bleiben.

Sind Facebook-Accounts vererbbar?
Über die Frage, ob ein Facebook-Konto vererbbar sei, habe es gar nicht entscheiden müssen, erklärte das Gericht. Selbst wenn man davon ausginge, dass dieses Konto in das Erbe fällt und die Erbengemeinschaft Zugang zu den Inhalten erhalten muss, stünde dem das Fernmeldegeheimnis nach dem Telekommunikationsgesetz entgegen, hieß es in der Mitteilung zu dem Urteil.

Eltern finden Facebooks Verhalten „unbegreiflich“
Die Eltern waren bei dem Prozess nicht anwesend. Sie erklärten über ihren Anwalt: „Wir sind tief enttäuscht von dem Urteil und müssen uns erstmal sammeln, um die Kraft aufzubringen, die emotional höchst anstrengende Auseinandersetzung mit Facebook fortzusetzen.“

Besonders schmerzlich sei das damit verbundene lange Warten auf eine endgültige Gewissheit. Es sei „unbegreiflich und mehr als bitter“, dass Facebook ausgerechnet mit diesem ganz besonderen Fall europäische Rechtsgeschichte schreiben wolle.

Facebook begrüßte das Urteil. „Gleichzeitig fühlen wir mit der Familie und respektieren ihren Wunsch“, erklärte ein Sprecher des weltgrößten Online-Netzwerks. „Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt.“

Mit Verwendung von SZ-Material.