Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern die Klage des Bordell-Betreibers Rigo Wendt abgewiesen. Er wollte das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf in ein Freudenhaus umwandeln und den Bauvorbescheid juristisch erzwingen.
Für das Gericht verstößt sein Vorhaben aber gegen die saarländische Sperrbezirksverordnung. Die verbietet Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern. Der Grund: der Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands.
Das Gericht ließ keine Berufung zu. Es gibt jedoch die Möglichkeit diese vor dem Oberverwaltungsgericht zu erzwingen. Ob er diesen Weg geht, ließ Wendt gestern offen.