Gericht weist Antrag von saarländischer Mallorca-Urlauberin ab

Eine Saarländerin ist vor dem saarländischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Sie wollte erreichen, nach ihrer Mallorca-Reise nicht in Quarantäne zu müssen.
Die Antragstellerin will nach ihrem Mallorca-Urlaub nicht für zehn Tage in Quarantäne. Foto: Clara Margais/dpa-Bildfunk
Die Antragstellerin will nach ihrem Mallorca-Urlaub nicht für zehn Tage in Quarantäne. Foto: Clara Margais/dpa-Bildfunk
Die Antragstellerin will nach ihrem Mallorca-Urlaub nicht für zehn Tage in Quarantäne. Foto: Clara Margais/dpa-Bildfunk
Die Antragstellerin will nach ihrem Mallorca-Urlaub nicht für zehn Tage in Quarantäne. Foto: Clara Margais/dpa-Bildfunk

Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Frau zurückgewiesen. Das teilte es am heutigen Freitag (11. Dezember 2020) mit.

Saarländerin will nicht in Quarantäne

Die Frau hatte gegen die Regelung geklagt, wonach Rückehrer:innen nach einer Reise in ein Corona-Risikogebiet zehn Tage in Quarantäne müssen. Die Antragstellerin sieht durch die Quarantänepflicht unter anderem ihre Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleichheitsgrundsatzes verletzt. Sie plant, vor Weihnachten zu ihrer Zweitwohnung nach Mallorca zu fliegen und hatte angemerkt, während des Fluges durchgängig eine FFP3-Maske zu tragen. In ihrem Eilantrag verwies sie auf einen auf der Baleareninseln im Vergleich zu ihrem Heimatkreis niedrigen Inzidenzwert.

Aus Sicht der Frau ist es zweifelhaft, ob die Quarantäne nach der Rückkehr überhaupt geeignet ist, einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens entgegenzuwirken. Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person könne „automatisch“ als ansteckungsverdächtig angesehen werden, findet die Antragstellerin.

Gericht weist Antrag ab

Das OVG wies den Antrag mit der Begründung ab, der Schutz von Leib und Leben der Gesamtbevölkerung überwiege den von der Antragstellerin gemachten Gründen. Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordere die Möglichkeit, eine Schutzmaßnahme wie die Quarantäne zu ergreifen, um so die Verbreitung des Coronavirus zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung effektiver zu verhindern. Außerdem sei es möglich, die Quarantänedauer zu verkürzen, indem man sich nach fünf Tagen freiwillig testen lässt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, 11.12.2020