Gericht weist erste Klagen gegen Grubenwasseranstieg im Saarland ab

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die ersten Klagen zum geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich.
Der Brandanschlag von 1991 kommt erneut vor Gericht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Brandanschlag von 1991 kommt erneut vor Gericht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

OVG weist erste Grubenwasser-Klagen ab

Die ersten drei Klagen gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben sind vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis abgewiesen worden. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Das OVG habe die Revision in allen drei Verfahren nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibe aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Ob die Entscheidung richtungsweisend für die weiteren acht noch anhängigen Klagen sei, konnte der Sprecher nicht sagen. „Mir liegt die Begründung noch nicht vor.“

Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke

Die Klagen, die vor zwei Wochen vor Gericht verhandelt wurden, richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke. Geklagt hatten die Kreisstadt Saarlouis und ihre Stadtwerke, die Gemeinde Merchweiler sowie der Umweltverband ProH2O aus Illingen.

Anstieg auf minus 320 Meter

Der von dem Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war in 2021 unter Auflagen genehmigt worden. Er gibt grünes Licht dafür, dass nach dem Ansteigenlassen das Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar eingeleitet wird. Das Ganze solle sich über drei Jahre hinziehen.

Pumpen kostet RAG jährlich bis zu 30 Millionen Euro

Der Bergbau im Saarland war vor elf Jahren beendet worden. Seitdem pumpt die RAG Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich unter Tage sammelt, aus den Schächten an die Oberfläche. Das kostet jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro. Auch aus diesem Grund würde der Betreiber das Grubenwasser gerne unter Tage lassen.

Kläger befürchten Erdbewegungen und Gase

Die Kläger wollten durchsetzen, dass der Beschluss vom Oberbergamt aufgehoben wird. Sie befürchten dadurch Erdbewegungen, die etwa Schäden am Straßennetz, an Denkmälern sowie möglicherweise an kommunalen Einrichtungen anrichten könnten. Zudem könnten Naturgase unkontrolliert austreten.

RAG plant weiteren Anstieg

Die RAG plant nach früheren Aussagen in einem zweiten Schritt, der noch nicht beantragt ist, das Wasser bis zu Tagesoberfläche ansteigen und in die Saar laufen zu lassen. Die jetzige Genehmigung ist an Auflagen zu Naturschutz, Erderschütterungen und „Ausgasungen“ geknüpft. Das Vorhaben der RAG ist bei Bürgern umstritten: Sie befürchten Erdbewegungen, eine Verunreinigung des Grundwassers und den Austritt von Gasen.

Steinkohlebergbau endet im Saarland 2012

Der Steinkohlebergbau ging 2012 nach mehr als 250 Jahren zu Ende. Der Bergbau war lange Zeit der größte Arbeitgeber an der Saar: mit bis zu 65.000 Beschäftigten in der Blütezeit, am Ende allerdings mit gerade noch 1.200. Generationen von Bergleuten förderten ab 1751 im Saarrevier insgesamt 1,5 Milliarden Tonnen Steinkohle zutage.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur