Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte abbauen

Die saarländische Landesregierung will mit einer Änderung im Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz Hürden für ausländische Fachkräfte abbauen. Dazu hat die Landesregierung am heutigen Mittwoch (24. Juni 2020) einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht.
Eine Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte weiter abbauen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte weiter abbauen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte weiter abbauen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte weiter abbauen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Gesetzesänderung im Saarland soll Hürden für ausländische Fachkräfte abbauen

Die saarländische Landesregierung hat am heutigen Mittwoch unter Federführung des Sozialministeriums einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der den sogenannten „partiellen Zugang für ausländische Fachkräfte in landesrechtlich reglementierten Berufe“ regeln soll. Damit soll zukünftig die Prüfung einer Teilzulassung für Berufe gesetzlich verankert werden. Die Landesregierung setzt damit eine EU-Vorschrift um, die zur besseren Mobilität von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union beitragen soll.

Die Teilzulassung wird in Zukunft ermöglichen, dass Menschen den Teil ihres Berufes im Saarland ausüben können, der genau den landesrechtlichen Vorgaben entspricht. Das Gesetz greift dabei nur bei Berufen, deren Qualifikationsvoraussetzungen klar unterscheidbare Teilbereiche beinhalten.

Bachmann: Ausländische Fachkräfte sollen keine Benachteiligung erfahren

„Unterschiedliche Ausbildungsstandards anderer Länder sollen nicht zum Hemmnis für die Berufsausübung werden. Ausländische Fachkräfte sollen keine Benachteiligung erfahren, weil Länder unterschiedliche Ausbildungssysteme haben“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann (CDU).

Gerade in der Grenzregion Saarland spielt die grenzüberschreitende Berufsausübung eine große Rolle. Bis dato wurde die Teilzulassung in landesrechtlich reglementierte Berufe sowohl in den EU-Ländern als auch zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Sozialministeriums vom 24.06.2020