Gestiegene Heizkosten: Saar-Haushalte können jetzt Härtefall-Hilfe beantragen

Saarländische Haushalte können ab sofort Härtefallhilfen fürs Heizen beantragen. Bewilligt werden diese für Saarländerinnen und Saarländer, die besonders stark von den Preissteigerungen betroffen sind.
Symbolfoto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Symbolfoto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Die „Härtefallhilfen Energie“ für Privathaushalte im Saarland sind gestartet. Wer mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizt, kann diese ab dem heutigen Montag (8. Mai 2023) beantragen. Die Hilfen sollen an Haushalte fließen, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen sind.

Wann werden die Mehrkosten übernommen? Und wie viel?

Im Einzelnen kommen Privathaushalte infrage, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten. Als Referenz dient dabei der bundesweite Preis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Demnach zählt also nicht die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern nur die Verdoppelung gegenüber dem Durchschnittswert 2021.

Maximal 2.000 Euro pro Haushalt

Die Bagatellgrenze beträgt dabei 100 Euro pro Haushalt. Bei einer zentralen Antragstellung etwa durch einen Vermieter für mehrere Haushalte liegt sie insgesamt allerdings bei höchstens 1.000 Euro. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt. Ob eine Antragstellung theoretisch infrage kommt, kann man vorab über einen Online-Rechner ermitteln. Die tatsächliche Prüfung erfolgt jedoch nur nach der Antragstellung.

Antrag über Online-Portal oder postalisch stellen

Der Antrag kann bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 über ein Online-Portal gestellt werden. Informationen dazu liefert die Landesregierung auf einer gesonderten Website.

Im Einzelfall schickt das Wirtschaftsministerium die Antragsformulare auch postalisch an Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise, wenn kein Internetzugang besteht oder die Betroffenen sich nicht mit digitalen Formularen zurechtfinden. Ab Mittwoch (10. Mai 2023) können die Anträge über die Telefonnummer 0681-501-4433 oder per E-Mail bestellt werden. Die Interessenten müssen die Formulare dann ausgefüllt an die angegebene Postadresse in Hamburg zurücksenden. Das digitale Verfahren sei daher unkomplizierter.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des saarländischen Wirtschaftsministeriums