Gesundheitsministerium weist hin: Corona-Entschädigungen können online beantragt werden

Das saarländische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag (17. Dezember 2020) erneut darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen behördlich angeordneter Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot online beantragt werden. Gleiches gilt für Verdienstausfälle für Eltern, deren Kinder von Kita- oder Schulschließungen betroffen sind.
Im Saarland können etwaige Corona-Entschädigungsansprüche online beantragt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stefan Sauer
Im Saarland können etwaige Corona-Entschädigungsansprüche online beantragt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stefan Sauer
Im Saarland können etwaige Corona-Entschädigungsansprüche online beantragt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stefan Sauer
Im Saarland können etwaige Corona-Entschädigungsansprüche online beantragt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stefan Sauer

Corona-Entschädigung im Saarland online beantragen

Das Gesundheitsministerium weist erneut darauf hin, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen behördlich angeordneter Quarantäne/Tätigkeitsverbot im Saarland online beantragt werden können. Diese Möglichkeit besteht im Saarland bereits seit dem 1. Juli 2020.

Seit dem 30. März 2020 können auch Personen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz stellen. Auch Personen, deren Kinder aufgrund einer Absonderung, nicht die Kita besuchen können, sind antragsberechtigt. Diese Anträge können ebenfalls online eingereicht werden.

Informationen auf Online-Plattform gebündelt

Die entsprechenden Anträge werden digital an die zuständige Behörde, im Saarland das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, übermittelt. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen auf „IFSG-Online“ zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Bachmann: Onlineantrag ist schnell und einfach

„Wer unter Quarantäne oder Tätigkeitsverbot gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Dies ist ein großer Vorteil zum vorherigem, nicht mehr gültigen, Antragsverfahren in Papierform“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 17.12.2020