Gewinne 5×2 Karten für das Oktoberfest in Zweibrücken

O zapft is - auch in Zweibrücken. Drei Tage lang wird auf dem Schloßplatz das alljährliche Oktoberfest gefeiert. Wir verlosen Karten für die Eröffnung am Freitag.
Gewinnspiel: SOL.DE verlost 5x2 Karten für das Oktoberfest in Zweibrücken. Foto: Carsten Johann/SOL.DE
Gewinnspiel: SOL.DE verlost 5x2 Karten für das Oktoberfest in Zweibrücken. Foto: Carsten Johann/SOL.DE
Gewinnspiel: SOL.DE verlost 5x2 Karten für das Oktoberfest in Zweibrücken. Foto: Carsten Johann/SOL.DE
Gewinnspiel: SOL.DE verlost 5x2 Karten für das Oktoberfest in Zweibrücken. Foto: Carsten Johann/SOL.DE

In der Rosenstadt Zweibrücken gibt’s von Freitag, den 13. September bis zum Sonntag, den 15. September Bier und Weißwurst satt. Es ist Oktoberfest.

Los geht’s zur Eröffnung am Freitag mit dem obligatorischen Fassbieranstich um 17:00 Uhr. Dann wird gefeiert bis in die Nacht. Für die passende musikalische Untermalung sorgt ab 19:30 Uhr die Partyband Tollhaus. Durch den Abend führt Antenne Zweibrücken.

Catering, Ausschankwagen sowie verschiedene Attraktionen und Aussteller sorgen für gute Laune, gefüllte Bierkrüge und Bäuche. Natürlich sind Dirndl und Lederhosen sind gern gesehen.

Das Oktoberfest in Zweibrücken findet vom 13. bis zum 15. September auf dem Schloßplatz statt. Mit SOL.DE kannst du 5×2 Tickets für die Eröffnung am Freitag gewinnen! Einfach das Formular ausfüllen und mit etwas Glück dabei sein! Die Verlosung läuft bis zum 11. September, 23.59 Uhr. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

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Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber“ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 05.09.2019, 15.00 Uhr, bis zum 11.09.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 5×2 Karten für den Freitag auf dem Oktoberfest in Zweibrücken. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an den Pfälzischen Merkur weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.