Gewinne Gästelistenplätze für „Die Fantastischen Vier“ in Saarbrücken

Vor dem E-Werk in Saarbrücken finden in diesem Sommer die "SB Open Airs" statt. Mit von der Partie sind bei der Outdoor-Konzertreihe im Juli auch "Die Fantastischen Vier". Wir verlosen Gästelistenplätze:
"Die Fantastischen Vier" kommen 2023 zu einem Open Air nach Saarbrücken. SOL.DE verlost Tickets. Archivfoto: Felix Hörhager/dpa-Bildfunk
"Die Fantastischen Vier" kommen 2023 zu einem Open Air nach Saarbrücken. SOL.DE verlost Tickets. Archivfoto: Felix Hörhager/dpa-Bildfunk

„Fanta 4“ spielen Open-Air-Konzert in Saarbrücken

Im Juli spielen in Saarbrücken gleich fünf Live-Acts Open-Air-Konzerte vor dem E-Werk. Bei den „SB OpenAirs“ in der Dr. Tietz-Straße sind unter anderem Johannes Oerding und Scooter mit dabei. Am zweiten Abend der Eventreihe, dem 9. Juli 2023 um 19:00 Uhr, stehen allerdings „Die Fantastischen Vier“ auf der Bühne in der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1989 haben Smudo, Thomas D, Michi Beck und And.Ypsilon alias „Fanta 4“ die Musiklandschaft hierzulande maßgeblich geprägt. Die Pioniere des deutschen Hip-Hops können auf zehn Alben zurückblicken, die teils Platin- und Goldstatus erreichten. Bei dem Konzert in Saarbrücken dürften die Vier neben neueren Songs auch Klassiker wie „Die da?!“, „Sie ist weg“, „MFG“ und „Troy“ zum Besten geben.

Gewinnspiel: 2×2 Gästelistenplätze zu verlosen

Für das kommende Konzert am 9. Juli 2023 am E-Werk in Saarbrücken verlosen wir 2×2 Plätze auf der Gästeliste. Bis Montag (5. Juni 2023), 14.00 Uhr, könnt ihr teilnehmen. Einfach in das Formular eintragen und die Daumen drücken. Die Gewinnerinnen oder Gewinner losen wir aus und benachrichtigen sie per E-Mail. Der Veranstalter „Saarevent“ schreibt sie dann auf die Liste. Viel Glück!


Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber“ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 29.05.2023 bis zum 05.06.2023 (14.00 Uhr). Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen User das Gewinnspiel-Formular auf dieser Seite ausfüllen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben: 2×2 Gästelisten-Plätze für „Die Fantastischen Vier“ bei den „SB Open Airs“. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Veranstalter „Saarevent“ schreibt die Gewinner nach Benachrichtigung durch SOL.DE auf die Gästeliste. Der Einlass erfolgt dann – nach Kontrolle – kostenlos. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zulasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.