Gezielte Kontrollen: Saar-Polizei nimmt Kleintransporter ins Visier

Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte der saarländischen Verkehrspolizei gezielt Kleintransporter ins Visier genommen. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche, teils gravierende Verstöße festgestellt.

Saarländische Verkehrspolizei kontrolliert gezielt Kleintransporter

Am vergangenen Wochenende kontrollierten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei Dudweiler gezielt Kleintransporter im Saarland. Im Rahmen der Kontrollen wurden laut Angaben des saarländischen Landespolizeipräsidiums zahlreiche Verstöße festgestellt.

Die Polizei berichtet unter anderem von folgenden Ordnungswidrigkeiten:
– diverse Fahrzeugmängel
– nicht angegurtete Kinder
– mangelhafte Ladungssicherungen
– Überladung der Fahrzeuge
– Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (konkret: Schrottsammler ohne Genehmigung und ohne Reisegewerbekarte)
– Verstöße gegen die sogenannte Gefahrgutverordnung ADR

Sogar mehrere Strafverfahren eingeleitet

Neben den aufgeführten Ordnungswidrigkeiten stellte die Verkehrspolizei bei fünf Fahrzeugen erhebliche steuer- und versicherungsrechtliche Verstöße fest. Gegen diese Fahrer:innen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt.

Ein uneinsichtiger Mann fuhr jedoch nur wenige Minute trotz des Verbots weiter. Er wurde schließlich von einem Streifenkommando gestoppt. Ihn erwarten jetzt weitere Strafanzeigen.

Auch Verstöße gegen Corona-Verordnung

Die Einsatzkräfte stellten darüber hinaus auch mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Auch hier wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Saarland gilt seit 22. Februar 2021 unter bestimmten Umständen eine Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen: „Saarland: Maskenpflicht im Auto – Wer jetzt Mundschutz tragen muss und wer nicht“.

Illegaler Personentransport gestoppt

Unter den Kontrollierten war auch ein Fahrer eines Kleinbusses mit Anhänger, der illegal Personen von London nach Rumänien transportierte. Weder er noch das verantwortliche Unternehmen waren im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Beförderung von Personen. Dem Kleinbusfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet. Noch vor Ort musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.250 Euro hinterlegt werden.

Mann seit 20 Jahren ohne Fahrerlaubnis

Bereits Ende Februar kontrollierten die Beamten den Fahrer eines Kleintransporters, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Offensichtlich war der Mann bereits einige Zeit ohne entsprechende Erlaubnis unterwegs. „Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie bei einer Überprüfung feststellten, dass dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis bereits vor über 20 Jahren entzogen wurde“, heißt es dazu in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Landespolizeipräsidiums.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 02.03.2021