Gibt es bald höhere Parkgebühren für SUV im Saarland?

In Paris sollen die Parkgebühren für SUV bald verdreifacht werden. Auch deutsche Städte und Gemeinden kokettieren aufgrund der Knappheit öffentlichen Raums bereits mit der Idee. Ob auch bald im Saarland mit einer Erhöhung der SUV-Parkgebühren zu rechnen ist, möchten wir an dieser Stelle verraten:
Die Kritik an zu vielen SUV in den deutschen Innenstädten wächst. Sollten die Parkgebühren für größere Autos teurer sein? Symbolfoto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Die Kritik an zu vielen SUV in den deutschen Innenstädten wächst. Sollten die Parkgebühren für größere Autos teurer sein? Symbolfoto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk

In Paris sollen die Parkgebühren für auswärtige SUV ab September 2024 verdreifacht werden. Dann kostet das Parken für die Geländewagen im Stadtzentrum pro Stunde 18 Euro statt wie bislang sechs Euro. Noch teurer wird es, wenn man für längere Zeit parken möchte. Für sechs Stunden Parkzeit werden dann 225 Euro fällig. Bislang waren es 75 Euro. Grundlage für die geplante Verteuerung ist eine Bürgerbefragung, bei der die Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat, dass SUV-Fahrer:innen bald tiefer in die Tasche greifen müssen.

Öffentliche Debatte über höhere Parkgebühren für SUV auch in Deutschland

Der Schritt in Paris befeuert aktuell auch die öffentliche Debatte in Deutschland. Während der ADAC am Montagnachmittag (5. Februar 2024) eine Verteuerung der Parkgebühren für SUV nach dem Pariser Modell als unfair und sachlich nicht begründet bezeichnete, findet die Idee in vielen deutschen Städten und Gemeinden durchaus Anklang.

Erst am Wochenende hat sich beispielsweise Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay dafür ausgesprochen, das Parken für SUV-Fahrer zu verteuern. Die Argumente: SUV sind schlecht für die Umwelt und beanspruchen im Vergleich zu kleineren Fahrzeugen schlichtweg zu viel öffentlichen Raum, der in den Städten ohnehin schon sehr knapp ist.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) würde einen solchen Schritt begrüßen. „Diese Monster-SUV blockieren zunehmend Gehwege und Grünflächen und gefährden Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind“, sagte etwa DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Werden die Parkgebühren für SUV auch im Saarland bald höher?

Natürlich sorgen immer größer und breiter werdende Fahrzeuge auch in den saarländischen Städten für Probleme, insbesondere wenn sie nicht mehr auf Standard-Parkplatz-Größen passen. Ist eine Verteuerung der SUV-Parkgebühren dadurch auch im Saarland denkbar?

Erhöhung der Parkgebühren für SUV rechtlich bedenklich

Aktuell muss man diese Frage aufgrund rechtlicher Bedenken verneinen. Erst im Juni 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Gebührensprünge, die sich an der Länge eines Fahrzeugs orientieren, nicht zu groß sein dürfen. Hintergrund dieser Entscheidung war eine SUV-Parkgebühren-Regelung in Freiburg, die die Höhe der Kosten an der Fahrzeuglänge festgemacht hatte. Dies verstoße laut Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts gegen den grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz. Demnach müssen alle Ungleichbehandlungen sachlich gut begründet werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Entsprechende Regelungen würden dann folglich von den deutschen Gerichten einkassiert werden. Städte, die sich für eine Verteuerung der SUV-Parkgebühren entscheiden, müssten ihr Preismodell dementsprechend stark ausdifferenzieren und für die gewählten Preisunterschiede auch noch überzeugende Gründe anführen. Zudem müsse bei dem Aufschlag für SUV ein vertretbares Maß eingehalten werden.

Landeshauptstadt Saarbrücken bezeichnet SUV-Gebührenerhöhung für rechtlich kaum machbar

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Erhöhung der Parkgebühren für SUV hierzulande für rechtlich kaum machbar. Das bestätigte der Saarbrücker Pressesprecher Thomas Blug am Montag gegenüber „SR3 Saarlandwelle“.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2023 (BVerwG 9 CN 2.22), abrufbar unter: bundesverwaltungsgericht.de
– Radiobeitrag von „SR3 Saarlandwelle“