Globus muss einige Bereiche sperren

Die Ordnungsämter haben die Globus-Warenhäuser dazu angewiesen, bestimmte Waren vom Verkauf auszuschließen. Zuvor sei es nach "SR"-Informationen zu Beschwerden von Einzelhändlern gekommen.
Foto: Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG
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Im Rahmen der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat die Saar-Landesregierung erst kürzlich einschneidende Maßnahmen in den Alltag beschlossen. Davon nicht betroffen: Läden, die bedarfsnotwendig sind.

Demgemäß waren die Warenhäuser von Globus bislang in vollem Umfang geöffnet. Das ändert sich nun, nachdem bei den Behörden Beschwerden von Einzelhändlern eingegangen sind. Diese Informationen liegen dem „SR“ vor.

Bestimmte Bereiche geschlossen

Wie aus dem Medienbericht hervorgeht, haben die Ordnungsämter Globus jetzt angewiesen, einige Bereiche der Warenhäuser abzusperren. Dazu würden die Abteilungen gehören, in denen es Bekleidung, Spielzeug, Elektroartikel sowie weitere, nicht bedarfsnotwendige Waren zu kaufen gibt.

Nach Angaben der Globus-Qualitätssicherung, so „SR“, seien diese Regelungen zum Teil unverständlich. Schließlich müsse man den Bedürfnissen der Verbraucher nachkommen. Dies betreffe auch Familien mit Kindern; etwa die Nachfrage nach Spielzeug sei derzeit entsprechend höher.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk