Großeinsatz in Saarbrücken: Mann droht in Arbeitsamt mit „schwerwiegender Straftat“

Das Verhalten eines Mannes rief am Dienstag (20. August 2019) einen Großeinsatz in der Saarbrücker Innenstadt auf den Plan. Alles begann damit, dass er einem Berater gegenüber eine schwerwiegende Straftat androhte.
Bewaffnete Beamte sicherten den Bereich um das Arbeitsamt in Saarbrücken ab. Foto: BeckerBredel
Bewaffnete Beamte sicherten den Bereich um das Arbeitsamt in Saarbrücken ab. Foto: BeckerBredel
Bewaffnete Beamte sicherten den Bereich um das Arbeitsamt in Saarbrücken ab. Foto: BeckerBredel
Bewaffnete Beamte sicherten den Bereich um das Arbeitsamt in Saarbrücken ab. Foto: BeckerBredel

Update (Stand 17:48 Uhr)

Wir haben aktuelle Informationen zu den Vorfällen am Jobcenter von der Polizei erhalten: Großeinsatz am Arbeitsamt in Saarbrücken – Neue Details bekannt.

Großeinsatz in Saarbrücken: Hier rückten am Dienstag zahlreiche Polizisten sowie Spezialkräfte in die Innenstadt aus, um einen Mann festzunehmen.

Zunächst ging jene Person in das Arbeitsamtsgebäude in der Hafenstraße, heißt es. Dort drohte der Mann einem Berater gegenüber eine schwerwiegende Straftat an. Was genau, will die Polizei (derzeit) nicht sagen. Zu einer Straftat kam es allerdings nicht. Denn der Mann verließ das Gebäude, ohne Schaden angerichtet zu haben.

Da allerdings seine – mutmaßlich bewaffnete – Rückkehr befürchtet wurde, alarmierten Betroffene die Polizei. Daraufhin rückten schwer bewaffnete sowie mit Kampfausrüstung geschützte Beamte an. Im Anschluss sicherten die Einsatzkräfte das Arbeitsamt und die gesamte Straße ab.

Letztendlich gelang es der Polizei, den Mann an seiner Wohnung in der Innenstadt ausfindig zu machen. Spezialkräfte warteten einen günstigen Moment ab – und schlugen dann zu. Nach Angaben des Polizeisprechers Stephan Laßotta befindet sich der Gesuchte nun im Polizeigewahrsam.

Verletzte gab es bei dem Einsatz nicht. Über die genauen Details schweigt die Behörde jedoch hartnäckig. So wird nicht einmal mitgeteilt, wie alt der Mann ist.

Verwendete Quellen:
• Pressedienst Becker&Bredel