Haftstrafe für Todesfahrer von Berus gefordert

Er soll Schuld sein am Tod einer 14-Jährigen sowie an den schweren Verletzungen zweier weiterer junger Menschen. Deshalb steht ein 23-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Saarbrücken. Das Urteil wird in Kürze erwartet.
Ein tödlicher Verkehrsunfall hat sich in der Nacht von Sonntag (07.08.2016) auf Montag in Berus ereigenet. Foto: Becker & Bredel
Ein tödlicher Verkehrsunfall hat sich in der Nacht von Sonntag (07.08.2016) auf Montag in Berus ereigenet. Foto: Becker & Bredel
Ein tödlicher Verkehrsunfall hat sich in der Nacht von Sonntag (07.08.2016) auf Montag in Berus ereigenet. Foto: Becker & Bredel
Ein tödlicher Verkehrsunfall hat sich in der Nacht von Sonntag (07.08.2016) auf Montag in Berus ereigenet. Foto: Becker & Bredel

Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert
Er soll mit einem aufgemotzten Auto in eine Gruppe Jugendlicher gerast sein, mit tödlichem Ausgang: Im Berufungsprozess gegen einen Motorsportfan aus dem Saarland hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Saarbrücken am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert – wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

Nach Ansicht von Staatsanwältin Andrea de Lagaye hatte der 23-jährige Angeklagte „rücksichtslos und bewusst grob fahrlässig“ gehandelt. Im August 2016 soll er durch seine Raserei eine 14-Jährige getötet und zwei ihrer Freunde schwer verletzt haben.

Betriebserlaubnis erloschen und TÜV abgelaufen
Zwar könne nicht nachgewiesen werden, dass er sich mit zwei Freunden ein Rennen geliefert habe, erklärte die Staatsanwältin. Nachweisbar sei jedoch, dass er den Entschluss gefasst hatte, die kurvenreiche Strecke wie ein Rennfahrer heraufzurasen – mit einem „Bastel-Rennauto“, von dem die Betriebserlaubnis erloschen und der TÜV abgelaufen war.

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe
Verteidiger Fred Valentin forderte eine Bewährungsstrafe. Von „Rasen“ könne man nicht sprechen, da zum Unfallzeitpunkt an dieser Stelle noch Tempo 100 erlaubt gewesen ein. Ein grob rücksichtsloses Verhalten könne er nicht erkennen.

Ein Urteil soll noch heute (23. Januar 2018) verkündet werden. Dennis M. war in einem ersten Verfahren vom Amtsgericht Saarlouis zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor dem Gericht hatte er sich damals teilnahmslos verhalten und keine Reue gezeigt.