Haftstrafen für Pflegeheim-Morde: So brutal quälten die Pfleger ihre Opfer

Drei ehemalige Mitarbeiter eines pfälzischen Pflegeheims töten zwei Seniorinnen, sie quälen und bestehlen Bewohner. Das Landgericht Frankenthal verhängte schwere Strafen gegen die Angeklagten.
In diesem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht geschahen die Morde. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk.
In diesem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht geschahen die Morde. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk.
In diesem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht geschahen die Morde. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk.
In diesem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht geschahen die Morde. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk.

Lebenslange Haft und eine besondere Schwere der Schuld: Im Prozess um Morde in einem Altenheim im pfälzischen Lambrecht hat das Landgericht Frankenthal am Dienstag schwere Strafen gegen ehemalige Mitarbeiter verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass eine 27-jährige Pflegerin und zwei Pflegehelfer im Alter von 25 und 49 Jahren zwei Bewohnerinnen ermordet sowie Senioren gequält und bestohlen haben.

Die drei deutschen Angeklagten nahmen das Urteil beinahe ungerührt auf. Die 27-Jährige schüttelte nur hin und wieder leicht den Kopf oder zog die Augenbrauen hoch. „Ich würde mit euch auch morden“, soll sie zu Beginn in die gemeinsame WhatsApp-Gruppe des Trios geschrieben haben.

Die Auswertung dieser Chats hatte die Ermittler auf die Spur der drei Mitarbeiter gebracht. Dass die beiden Heimbewohnerinnen auf unnatürliche Weise gestorben waren, hatte man zu ihrem Todeszeitpunkt nicht festgestellt.

So grausam starben die Senioren
Mehr als drei Stunden brauchte Richterin Eva van Daele-Hunt, um die Urteilsbegründung zu verlesen. Im ersten Fall erstickte demnach der 25-Jährige eine 85-Jährige während einer Nachtschicht Ende Dezember 2015 mit einem Kissen. Den Tipp dazu hatte ihm die 27-Jährige von zu Hause per Chat gegeben. Im zweiten Fall spritzten die beiden Männer einer 62-jährigen Bewohnerin soviel Insulin, dass sie starb.

In einem dritten Fall spritzten die 27-Jährige und der 49-Jährige einer Seniorin Insulin und Morphin. Die 89-Jährige überlebte. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging das Gericht hier nicht von einem Mordversuch, sondern von gefährlicher Körperverletzung aus, weil keine Tötungsabsicht zu erkennen gewesen sei.

Angeklagte chatteten
Die Verteidiger des 49-Jährigen hatten kritisiert, dass sich die Anklage größtenteils auf die Chats als Beweismittel stütze – bei diesen Unterhaltungen habe es sich zum Teil aber um Fantasien oder Rollenspiele gehandelt. Das Gericht sah das anders: Dies seien nur Schutzbehauptungen der Angeklagten.

Auch dass die Pfleger die Seniorinnen von einem langen Leiden erlösen wollten, glaubte das Gericht nicht. „Es ging ihnen darum, ihr Machtgefühl und ihr Geltungsstreben zu befriedigen„, so die Richterin.

Trio quälte weitere Opfer
Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, stellte das Gericht für alle drei Angeklagten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Wegen des hohen Strafmaßes kündigten die Verteidiger aller drei Angeklagten an, eine Revision zu prüfen. Die drastischen Strafen erklärte das Gericht unter anderem mit der großen Zahl der Vergehen: Die Angeklagten übergossen Bewohnerinnen zum Beispiel auch mit Urin, bewarfen sie mit Gebäck, bespuckten sie, stahlen Geld oder führten eine Wurst in das Geschlechtsteil einer Seniorin ein.

Schauen Pflegekräfte nicht oft genug hin?
Verurteilt wurden sie unter anderem auch wegen Körperverletzung, Diebstahl und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Mehrere Quälereien hatten sie auf Videos festgehalten. „Manche Taten tragen schon sadistische Züge„, sagte die Richterin.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind Morde in Pflegeheimen zwar krasse Ausnahmen. Stiftungsvorstand Eugen Brysch kritisierte aber: „In den 13.600 Pflegeheimen und in den 2000 Krankenhäusern wird eine Kultur des Hinschauens kaum gepflegt.“ Nur durch Aufmerksamkeit und Sensibilität könnten Gewalttaten früh erkannt und unterbunden werden.