Hat der Bordell-Streit von Kleinblittersdorf morgen ein Ende?

Das Verwaltungsgericht in Saarlouis berät morgen in einer öffentlichen Sitzung darüber, ob in Kleinblittersdorf künftig ein Freudenhaus öffnet.
Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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So langsam, aber sicher biegt die Kleinblittersdorfer Bordell-Geschichte auf die Zielgerade ein. Morgen um 11 Uhr (25.10.2017) gibt es vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis die erste öffentliche Sitzung zu dem Thema.

Der Regionalverband Saarbrücken hat am 18. Oktober 2016 dem möglichen Bordell-Investor mitgeteilt, dass das von ihm geplante Bordell-Vorhaben abgelehnt wurde. Darauf hin hat der potentielle Investor geklagt. Nun entscheidet das Gericht, ob der Regionalverband oder der Kläger Recht bekommt.

Recherche
Wie Christoph Schmit, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, mitteilte, hat das Gericht mehr als ein Jahr lang intensiv in dem Fall recherchiert und war vor wenigen Wochen sogar vor Ort in Kleinblittersdorf. Dennoch ist es möglich, dass morgen noch keine Entscheidung fällt. „Es ist eine Verhandlung, bei der alle Seiten gehört werden. Eine Entscheidung ist genauso gut möglich, wie eine Vertagung“, sagte ­Schmit.

Auslöser für den Bordell-Hick-Hack ist der Gemeinderat von Kleinblittersdorf, der sich in einer Sitzung im August 2016 mit einer Mehrheit aus SPD und Linke für das Bordell entschied. In Kleinblittersdorf sorgte diese Entscheidung für einen Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die vier Demonstrationen vor dem Kleinblittersdorfer Rathaus veranstaltete und binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschriften in der Gemeinde sammelte.

Danach wurde protestiert. Vor 250 Menschen fand im September 2016 in der Spiel- und Sporthalle in Kleinblittersdorf eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, bei der sich der Rat für die Stimme des Volkes entschied und ohne Gegenstimme gegen das Bordell stimmte.

Der Regionalverband folgte wenige Wochen später dem Gemeinderat und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit. Daraufhin erfolgte die Klage des Investors. Wie Lars Weber, der Pressesprecher des Regionalverbandes, gestern mitteilte, geht der Regionalverband davon aus, dass das Gericht die Sichtweise des Regionalverbandes bestätigt.

So könnte es weitergehen
Der mögliche Bordellinvestor war zu dem Thema gestern nicht zu erreichen. Beide Parteien hätten bei einer Niederlage morgen allerdings die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen.

Sollte das OVG diesen Antrag ablehnen, wäre im theoretischen Falle immer noch nicht Schluss. „Normalerweise wird diese Entscheidung des OVG als rechtskräftig angesehen. Es besteht aber theoretisch noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen“, erklärt Christoph Schmit.

Mit Verwendung von SZ-Material (Heiko Lehmann).