Hauptzollamt Saarbrücken zieht Dutzende Postsendungen aus dem Verkehr

Das Hauptzollamt Saarbrücken hat in den ersten beiden Märzwochen bereits etwa 150 Postsendungen aus dem Verkehr gezogen, die gegen Gesetze verstoßen. Vor allem nicht zugelassene Arzneimittel wurden von der Behörde in zahlreichen Fällen einkassiert.
Das Hauptzollamt Saarbrücken musste im März vor allem nicht zugelassene Medikamente aus dem Verkehr ziehen. Symbolfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Das Hauptzollamt Saarbrücken musste im März vor allem nicht zugelassene Medikamente aus dem Verkehr ziehen. Symbolfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Das Hauptzollamt Saarbrücken musste im März vor allem nicht zugelassene Medikamente aus dem Verkehr ziehen. Symbolfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Das Hauptzollamt Saarbrücken musste im März vor allem nicht zugelassene Medikamente aus dem Verkehr ziehen. Symbolfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk

Hauptzollamt Saarbrücken mahnt zur Vorsicht bei Bestellungen im Internet

Nicht zugelassene Medikamente, unsicheres Spielzeug, falsche Prüfsiegel: Das Hauptzollamt Saarbrücken mahnt zur Vorsicht bei Bestellungen im Internet. Verstöße gegen das Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz oder die Produktsicherheit führten dazu, dass Postsendungen aus dem Verkehr gezogen würden, teilte das Hauptzollamt in Saarbrücken am heutigen Montag (15. März 2021) mit.

Etwa 150 Postsendungen Anfang März einkassiert

So habe man allein in den ersten beiden Märzwochen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz bereits knapp 150 Verstöße bei Zollkontrollen festgestellt.

Zahlreiche Arzneimittelverstöße

Der Großteil bezog sich nach Angaben einer Sprecherin des Zollamtes auf in Deutschland nicht zugelassene Medikamente wie Tabletten gegen Kopf- oder Bauchschmerzen. Bei im Internet bestellten Arzneimitteln sei Verbraucher:innen oft nicht klar, was in Deutschland erlaubt sei. Probleme gebe es beispielsweise bei Arzneimitteln mit gleichem oder ähnlichem Namen, aber anderer als in Deutschland zugelassener Zusammensetzung.

Stellt der Zoll den Angaben zufolge bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Seien sie gefährlich oder nicht gesetzeskonform, würden sie aus dem Verkehr gezogen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur