Hauseigentümer nach Saarbrücker Brandkatastrophe verurteilt
Nach einem Feuer in einem Wohn- und Geschäftshaus mit mehreren Toten hat das Landgericht Saarbrücken den damaligen Eigentümer wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem verhängten die Richter eine Geldauflage über 100.000 Euro gegen ihn.
Brandkatastrophe in Saarbrücken
Bei dem Feuer im Dezember 2017 in Saarbrücken wurden vier Menschen durch Rauchgase getötet und drei weitere verletzt. Der 38-Jährige hat das Haus nach eigenen Angaben inzwischen verkauft.
Brandstifterin verurteilt
Den Brand hatte eine unter Drogen stehende Bewohnerin gelegt, die deswegen bereits in einem anderen Prozess im Juli 2018 zu elf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Nach den Feststellungen des Landgerichts vom Mittwoch (25. November 2020) hatte der Hauseigentümer aber gewusst, dass in dem sechsstöckigen Gebäude Brandschutztüren fehlten oder nicht funktionstüchtig waren.
Tod hätte verhindert werden können
Auch einen Rauchgasabzug habe es nicht gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Hätte der Eigentümer diese instandgesetzt und installiert, hätte der Tod von mindestens drei Männern, die sich in den Wohnungen befanden, verhindert werden können. Das Urteil ist rechtskräftig.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte