Hinweise auf Täter nach Reizgas-Attacke in Blieskastel

Bei einer Reizgas-Attacke an einer Schule in Blieskastel erlitten in der vergangenen Woche 67 Personen Verletzungen. Die Polizei geht nun Hinweisen auf den möglichen Täter nach:
Ein Großaufgebot an Rettungskräften war vor Ort. Foto: NonStopNews
Ein Großaufgebot an Rettungskräften war vor Ort. Foto: NonStopNews

Hinweise auf Täter nach Reizgas-Attacke an Schule in Blieskastel

An der Geschwister-Scholl-Schule in Blieskastel kam es in der vergangenen Woche zu einer Reizgas-Attacke. 67 Personen wurden dabei verletzt – 13 davon schwer. Das Gebäude musste evakuiert werden. Wie die Rheinpfalz berichtet, gebe es nun Hinweise auf einen möglichen Täter.

Polizei vermutet, dass ein Schüler das Gas versprüht hat

Demnach vermute die Polizei Homburg, dass ein Schüler das Gas versprüht hat. Aktuell gehe man entsprechenden Hinweisen nach. Es handele sich wohl um einen Einzeltäter. Die bisherigen Erkenntnisse deuteten nicht auf eine Gruppe hin. Die Polizei hat Zeug:innen befragt und Hinweise gesammelt. Nun gehe es darum, eine ausreichende Beweislast zu erbringen, „um den vagen Hinweis zu bestätigen, oder verwerfen zu können“.

Auch Lehrkräfte lieferten Hinweise

Neben der Schülerschaft lieferten auch Lehrkräfte mehrere Hinweise. Laut Rheinpfalz liegen auch Angaben zu den „Begleitumständen der Tat“ vor. Auch die unter den Schüler:innen kursierenden Mutmaßungen könnten die Polizei in den kommenden Tagen beschäftigen.

Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe

Sollte der Täter gefasst werden, könnte ihm auch eine Freiheitsstrafe drohen. So sieht das Strafgesetzbuch bei „gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In „minderschweren Fällen“ halbiert sich die Länge der Strafe.

Ist der Täter noch minderjährig?

Bei der Ahndung spielen jedoch mehrere Faktoren eine Rolle. Entscheidend ist hier insbesondere, ob es sich beim Täter um einen Minderjährigen handelt. Dann greift das Jugendstrafrecht mit milderen Strafen. Allerdings dürfte auch die hohe Zahl der Verletzten eine Rolle spielen. Die Entscheidung über das Strafmaß liegt – unter Einbeziehung aller Faktoren – letztlich beim Richter.

Unklar, welches Gas versprüht wurde

Noch immer ist unklar, welches Gas bei der Attacke versprüht wurde. Es habe sich nach der Tat sofort aufgelöst. Der Unterricht konnte am folgenden Tag wieder stattfinden können.

Verwendete Quellen:
– Rheinpfalz