Hinweise auf Täter nach Reizgas-Attacke an Schule in Blieskastel
An der Geschwister-Scholl-Schule in Blieskastel kam es in der vergangenen Woche zu einer Reizgas-Attacke. 67 Personen wurden dabei verletzt – 13 davon schwer. Das Gebäude musste evakuiert werden. Wie die Rheinpfalz berichtet, gebe es nun Hinweise auf einen möglichen Täter.
Polizei vermutet, dass ein Schüler das Gas versprüht hat
Demnach vermute die Polizei Homburg, dass ein Schüler das Gas versprüht hat. Aktuell gehe man entsprechenden Hinweisen nach. Es handele sich wohl um einen Einzeltäter. Die bisherigen Erkenntnisse deuteten nicht auf eine Gruppe hin. Die Polizei hat Zeug:innen befragt und Hinweise gesammelt. Nun gehe es darum, eine ausreichende Beweislast zu erbringen, „um den vagen Hinweis zu bestätigen, oder verwerfen zu können“.
Auch Lehrkräfte lieferten Hinweise
Neben der Schülerschaft lieferten auch Lehrkräfte mehrere Hinweise. Laut Rheinpfalz liegen auch Angaben zu den „Begleitumständen der Tat“ vor. Auch die unter den Schüler:innen kursierenden Mutmaßungen könnten die Polizei in den kommenden Tagen beschäftigen.
Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe
Sollte der Täter gefasst werden, könnte ihm auch eine Freiheitsstrafe drohen. So sieht das Strafgesetzbuch bei „gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In „minderschweren Fällen“ halbiert sich die Länge der Strafe.
Ist der Täter noch minderjährig?
Bei der Ahndung spielen jedoch mehrere Faktoren eine Rolle. Entscheidend ist hier insbesondere, ob es sich beim Täter um einen Minderjährigen handelt. Dann greift das Jugendstrafrecht mit milderen Strafen. Allerdings dürfte auch die hohe Zahl der Verletzten eine Rolle spielen. Die Entscheidung über das Strafmaß liegt – unter Einbeziehung aller Faktoren – letztlich beim Richter.
Unklar, welches Gas versprüht wurde
Noch immer ist unklar, welches Gas bei der Attacke versprüht wurde. Es habe sich nach der Tat sofort aufgelöst. Der Unterricht konnte am folgenden Tag wieder stattfinden können.
Verwendete Quellen:
– Rheinpfalz