Homburg: Untreue-Prozess gegen Oberbürgermeister Schneidewind wird neu aufgerollt

Erneut kommt die Detektiv-Affäre des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Schneidewind vor Gericht. Ein früheres Urteil wegen Untreue hat der Bundesgerichtshof weitgehend aufgehoben. Völlig offen ist daher der Ausgang des zweiten Prozesses.
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze

Prozess gegen Schneidewind neu aufgerollt

Der Prozess gegen den aktuell vom Dienst suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wird neu aufgerollt. Am Montag (30. November 2020) steht der 52-Jährige laut „dpa“ erneut wegen Untreue vor dem Landgericht Saarbrücken.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss der Fall „überwiegend“ neu verhandelt werden. Zu prüfen sei, ob eine Untreue darin liegen könnte, dass der Rathauschef den Vertrag mit einer Detektei nach Kenntnis einer Abschlagsforderung von 100.000 Euro nicht sofort gekündigt habe.

Urteil womöglich am 15. Dezember

In diesem Fall könnten möglicherweise auch die gesamten durch die anschließende Überwachung entstandenen Kosten als Schaden der Stadt anzusehen sein, hieß es. Für den aktuellen Prozess sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 15. Dezember fallen.

Derzeit Zweierspitze in Homburg

Nach Auskunft eines Stadtsprechers vertritt aktuell Bürgermeister Michael Forster den im März 2019 suspendierten Oberbürgermeister. Er sei somit gleichzeitig kommissarischer OB und BM und werde wiederum vertreten von der Beigeordneten Christine Becker. Statt aus drei hauptberuflichen Personen bestehe die Verwaltungsspitze also seit gut eineinhalb Jahren aus einer Zweierspitze.

Hintergrund

Schneidewind war nach einer Detektiv-Affäre im Februar 2019 in erster Instanz wegen Untreue zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken hatte es als erwiesen angesehen, dass Schneidewind Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs von Detektiven überwachen ließ, ohne den Stadtrat zu informieren.

Der Kreisstadt Homburg sei durch die Kosten für die Detektive ein Finanzschaden entstanden. Die Detektei hatte insgesamt knapp 330.000 Euro in Rechnung gestellt, von denen die Stadt insgesamt rund 260.000 Euro zahlte. Schneidewind selbst war nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro berechtigt gewesen.

Er hatte sich zu Beginn des ersten Prozesses für die Beauftragung der Detektive entschuldigt und die Überwachung mit der Absicht begründet, Missstände aufdecken zu wollen. Gegen das damalige Urteil legte sein Verteidiger Revision ein.

Der BGH hob im Januar 2020 das Urteil weitgehend auf. Schneidewind habe sich nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt habe. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies „kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß„.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte