Homburger Oberbürgermeister Schneidewind lässt sein Amt ruhen

Nachdem der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind am gestrigen Donnerstag (22. Februar 2019) vom Landgericht Saarbrücken wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden ist, hat er angekündigt, sein Amt ruhen zu lassen. So lange, bis das Revisionsverfahren abgeschlossen ist.
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Oliver Dietze

Wegen der sogenannten „Detektiv-Affäre“ ist Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind am gestrigen Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden: Nach Detektiv-Affäre: Urteil gegen Homburger OB Schneidewind ist da.

Nach Beamtenrecht müsste der Noch-Oberbürgermeister durch die Verurteilung aus seinem Amt ausscheiden. Dies ist grundsätzlich aber erst dann der Fall, wenn das Urteil des Landgerichts Rechtskraft erlangt. Die Rechtskraft eines Urteils wird allerdings durch die Einlegung eines Rechtsmittels gehemmt. Da der Verteidiger Schneidewinds bereits kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt hat, Revision gegen die Gerichtsentscheidung einlegen zu wollen, könnte der Homburger Oberbürgermeister eigentlich vorerst in seinem Amt bleiben.

Oberbürgermeister Schneidewind lässt Amt vorerst ruhen

Nun hat sich Rüdiger Schneidewind am heutigen Freitag allerdings dazu entschieden, Konsequenzen aus der Verurteilung zu ziehen. Er lässt sein Amt bis zum Abschluss der Revision freiwillig ruhen, um „Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden.“ So erklärte Schneidewind, dass er das Innenministerium darum gebeten habe, alle zuständigen Schritte einzuleiten.

Zu der Verurteilung äußerte Schneidewind weiterhin, dass er vom Urteil geschockt gewesen sei und von seinem Recht Gebrauch machen werde, das Urteil im Rahmen eines Revisionsverfahrens überprüfen zu lassen. Weitere Äußerungen zu dem Urteil wollte er nicht tätigen. Er bittet vielmehr um Verständnis, dass er sich zunächst nicht weiter öffentlich zu dem Verfahren äußern möchte.

Verwendete Quellen:
• Pressestelle der Stadt Homburg