Horror-Unfall in Saarbrücken: Das sagen die Gutachter

Was spielte sich wirklich an jenem Samstagabend in Saarbrücken genau ab, als ein Lkw-Fahrer einen Fahrradfahrer überfuhr, der dann an seinen Verletzungen starb?
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel

Die genaue Wahrheit wird wahrscheinlich niemand erfahren. Seit dem Beginn des Verfahrens schweigt der Angeklagte. Vor dem Saarbrücker Landgericht versuchten gestern mehrere Gutachter Licht ins Dunkel zu bringen. Das gelang nur zum Teil.

Es ging vor allem um Zahlen, um Tacho- sowie GPS-Daten – und wie sich diese mit Aufprallspuren decken. Doch die Rekonstruktion des Falls war nicht einfach. Ein Verkehrssachverständiger schätzte die Geschwindigkeit des Lkws beim Aufprall zwischen 30 und 40 Kilometern pro Stunde. Sein Kollege hingegen sah einen viel größeren Spielraum zwischen 23 und 55 Kilometern pro Stunde.

Ob der Fahrer Ionel H. gebremst hat, weil er den Radler auf seiner rechten Seite oder viel mehr Autos links wahrgenommen hatte? „Das lässt sich nicht sagen.“ Auch der Rechtsmediziner konnte sich nicht zu 100 Prozent festlegen, ob die tödlichen Schädelverletzungen durch den Aufprall oder erst durch das über 350 Meter lange Mitschleifen des Opfers verursacht wurden.

Eindeutig hingegen war die Aussage der Psychiaterin. Fast zwei Stunden nach dem Unfall hatte der Fahrer immer noch eine Blutalkoholkonzentration von 2,45 Promille: „Wenn der Körper einen solchen Wert an Alkohol zulässt, liegt eine Alkoholabhängigkeit vor.“

Hat der 26-Jährige den Radler an der Kreuzung gesehen oder nicht? Nein, meinte der Oberstaatsanwalt: „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte den Fahrradfahrer nicht gesehen und, dass er deshalb nicht mit bedingtem Vorsatz getötet hat.“ Somit müsste er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.

Seine Wahrnehmungsfähigkeit sei durch den Alkohol zwar eingeschränkt gewesen, dennoch habe Ionel H. eine „besondere Rücksichtslosigkeit gezeigt, in dem er sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt hat, obwohl es nicht nötig war, obwohl er an diesem Tag keinen Auftrag hatte“, schloss der Oberstaatsanwalt sein Plädoyer ab und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Das Urteil in dem Prozess wird Ende der Woche erwartet.

Mit Verwendung von SZ-Material (Hélène Maillasson).