Illegale Beschäftigung und mehr: Zoll kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns im Saarland

Der Zoll kontrollierte am vergangenen Dienstag (21. Januar 2020) in ganz Deutschland die Einhaltung des neuen Mindestlohns. Auch im Saarland wurden Kontrollen durchgeführt - und Verstöße festgestellt.

Das Hauptzollamt Saarbrücken war mit 75 Zöllnern im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz an der Aktion beteiligt. Sie befragten knapp 240 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften Geschäftsunterlagen von 70 Arbeitgebern.

Branchen mit Kundenkontakt im Fokus

Besonderen Fokus legten die Beamten auf risikobehaftete Branchen mit Kundenkontakt wie Gaststätten, Friseursalons oder auch Spielhallen. Aber auch Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel und Werkstätten wurden besonders unter die Lupe genommen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01. Januar 2020 9,35 Euro pro Stunde.

Auffälligkeiten in 83 Fällen

Insgesamt wurden in 83 Fällen Ungereimtheiten festgestellt, die eine weitere Aufklärung erfordern. Die Ermittler fanden erste Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße, Beitragsvorenthaltungen und auch illegale Beschäftigung von Ausländern sowie Leistungsmissbrauch

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Hauptzollamtes Saarbrücken