Im Saarland häufen sich die Blitzer – Ist das erlaubt?

Im Stadtgebiet von Saarbrücken werden neben den zahlreichen statischen Blitzern vermehrt auch mobile Radarkontrollen installiert - in unmittelbarer Nähe voneinander. Autofahrer sprechen von Abzocke. Ist das überhaupt erlaubt?
Im Stadtgebiet von Saarbrücken stehen oftmals auch mehrere Blitzer hintereinander.
Im Stadtgebiet von Saarbrücken stehen oftmals auch mehrere Blitzer hintereinander.
Im Stadtgebiet von Saarbrücken stehen oftmals auch mehrere Blitzer hintereinander.
Im Stadtgebiet von Saarbrücken stehen oftmals auch mehrere Blitzer hintereinander.

Was ist erlaubt, wenn es darum geht Blitzer zu installieren? Im Saarland, vor allem in Saarbrücken, setzen die Städte und Gemeinde verstärkt auf Radarkontrollen.

Zu den fest installierten Blitzern, mit denen ortskundige Autofahrer bereits rechnen, kommen mobile Radarkontrollen, die gerne auch in direkter Nähe zu den fest installierten aufgestellt werden. Autofahrer sind von diesen Maßnahmen nicht begeistert.

Neben Beschwerden kam es in der Vergangenheit auch zu skurrilen Vorgehensweisen: Beschmiert und gefedert: Blitzer in Saarbrücken. Die „SZ“ hat Heinz Müller, den Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ADAC befragt, was in Sachen Blitzern rechtlich ist, und was nicht. Die wichtigsten Erkenntnisse:

Dürfen auf einer Strecke mehrere Blitzer stehen?

Ja! Die Antwort des Experten auf Nachfrage der „SZ“ ist hier eindeutig. Es gibt keinen Mindestabstand, den Blitzer – ob mobil oder fest installiert – voneinander halten müssen. Keine Regel verbietet, Radarkontrollen in unmittelbarer Nähe zueinander durchzuführen.

Fraglich ist allerdings die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen. Mobile Blitzer können Autofahrer auf frischer Tat ertappen, die nur für wenige Meter im Umkreis einer statischen Radarkontrolle die Geschwindigkeit drosseln. Sollte ein Autofahrer jedoch mehrfach geblitzt werden, ist die Sachlage komplizierter.

Werden Raser für jeden Blitzer einzeln belangt?

Nicht unbedingt. Wie Heinz Müller der „SZ“ erklärt, kann niemand für dasselbe Vergehen mehrfach belangt werden. Raser, die auf einer Strecke mehrfach geblitzt werden, müssen demnach nur einmal Bußgeld bezahlen. Diese Regel gilt auch, wenn sich auf dem Verkehrsabschnitt die Geschwindigkeitsbegrenzung ändert.

Die Protokolle dürfen dennoch nicht zusammengezählt werden. Das gilt jedoch nur, wenn die Blitzer auf einer zusammenhängenden Strecke aufgestellt sind.

Was gilt als einheitlicher Verkehrsabschnitt?

Als einheitliche Strecke führt die „SZ“ die Camphauser Straße in Saarbrücken an. Obwohl hier verschiedene Tempolimits gelten, ist die Straße mit der anschließenden A623 für den Experten ein zusammengehörender Verkehrsabschnitt. Diese Einschätzung hinge jedoch vom Einzelfall ab.

Andere Juristen könnten die Sachlage abweichend beurteilen. Wer eine Ausfahrt nimmt, befindet sich rechtlich gesehen in der Regel auf einem anderen Verkehrsabschnitt.

Die einfachste Lösung ist wohl nach wie vor, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Denn Rasern drohen nicht nur Punkte in Flensburg und Bußgelder. Sie sind auch häufig Verursacher schwerer Unfälle, die es zu vermeiden gilt.