Im Saarland tätiges Mitglied der Terrorvereinigung „PKK“ festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag (2. Januar 2020) ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" festnehmen lassen. Der Mann soll auch in der sogenannten "PKK-Region Saarland" tätig gewesen sein.
In Frankfurt wurde am Donnerstag (02.02.2020) ein mutmaßliches PKK-Mitglied festgenommen, das auch im Saarland tätig gewesen sein soll. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
In Frankfurt wurde am Donnerstag (02.02.2020) ein mutmaßliches PKK-Mitglied festgenommen, das auch im Saarland tätig gewesen sein soll. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
In Frankfurt wurde am Donnerstag (02.02.2020) ein mutmaßliches PKK-Mitglied festgenommen, das auch im Saarland tätig gewesen sein soll. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
In Frankfurt wurde am Donnerstag (02.02.2020) ein mutmaßliches PKK-Mitglied festgenommen, das auch im Saarland tätig gewesen sein soll. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk

Mutmaßliches PKK-Mitglied festgenommen

Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (2. Januar 2020) den türkischen Staatsangehörigen Gökmen Ç. festnehmen lassen. Dieser sei dringend tatverdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben.

Die Festnahme erfolgte im Fernbahnhof am Flughafen Frankfurt durch Beamte der Bundespolizei. Mit den Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt betraut.

Mutmaßliches PKK-Mitglied auch im Saarland aktiv

Gökmen Ç. soll im Zeitraum April 2018 bis Juni 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein. In dieser Funktion habe er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ sowie die eines „Regionsverantwortlichen“ wahrgenommen. Dies umfasse insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten innerhalb seiner örtlichen Zuständigkeitsbereiche.

Zu diesen örtlichen Zuständigkeitsbereichen zählen laut dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft auch die „PKK-Region Saarland“ mit den dazugehörigen sogenannten Gebieten „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“. Darüber hinaus soll Gökmen Ç. im sogenannten „PKK-Gebiet Frankfurt“ und auch in der aus den sogenannten Gebieten „Frankfurt“, „Mainz“ und „Gießen“ bestehende „PKK-Region Hessen“ tätig gewesen sein.

Die Tatvorwürfe

Dem Beschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, dass er den ihm unterstellten „Gebietsverantwortlichen“ sowie sonstigen Kadern und Aktivisten Anweisungen erteilt und deren Ausführung kontrolliert habe. Zudem habe er laut Tatvorwurf bei der Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitgewirkt und die Sammlung von „Spendengeldern“ koordiniert. Dabei soll er auch persönliche Kontakt mit potentiellen „Spendern“ aufgenommen haben, um diese zu Zahlungen an die terroristische Vereinigung zu veranlassen.

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Der Beschuldigte Gökmen Ç. wurde am gestrigen Freitag (3. Januar 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Verwendete Quellen:
– Angaben des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA)