Impfpflicht in der Pflege: Heute ist Stichtag für Nachweise

Am heutigen Dienstag (15. März 2022) ist der Stichtag für die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Menschen, die in der Pflege arbeiten, müssen demnach bis heute einen Nachweis über Impfung oder Genesung beim Arbeitgeber vorlegen. Ab morgen drohen dann Konsequenzen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab dem 16. März 2022. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab dem 16. März 2022. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Ab dem 16. März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Sie betrifft etwa Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen. Diese Personen müssen dem Arbeitgeber bis zum Ende des heutigen Tages (15. März 2022) einen Nachweis über vollständigen Impfschutz oder Genesung vorlegen.

Das droht bei einem fehlenden Impfnachweis

Wenn bis morgen keine entsprechenden Zertifikate vorliegen oder die Unternehmen an der Echtheit dieser zweifeln, müssen sie dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die betreffenden Mitarbeiter:innen erwarten dann Konsequenzen. Zunächst fordert das Gesundheitsamt die Nachweise direkt bei den betroffenen Personen an. Dabei wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Kommt der oder die Beschäftigte der Aufforderung nicht fristgerecht nach, räumt das Amt laut „SR“ eine weitere Zwei-Wochen-Frist ein. Danach kann es den Zutritt beziehungsweise die weitere Anstellung in der Einrichtung untersagen. Menschen, die neu eingestellt werden, dürfen ab dem 16. März nur dann tätig werden, wenn sie einen entsprechenden Nachweis eingereicht haben. Das gilt auch für Personen, die nach dem Stichtag etwa aus der Elternzeit zurückkehren.

Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Laut Sozialministerium haben je nach Einrichtung zwischen zwei bis sieben Prozent der Beschäftigten den Nachweis noch nicht erbracht. Mit Konsequenzen wie einem Betreuungsverbot ist laut Verdi und Arbeitskammer erst Mitte April oder Anfang Mai zu rechnen. Die Gewerkschaft fürchtet, dass die Impfpflicht einen Flucht-Effekt aus der Pflege nach sich zieht. Dort herrscht bereits ein Mangel an Fachkräften. Zugleich reiche der Impfschutz als Vorsichtsmaßnahme laut des Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nicht aus. Er fordert weitere Schritte wie die strikte Trennung von Infizierten und Nicht-Infizierten. „Im Pflegeheim ist das praktisch nicht möglich“, so Brysch.

Verwendete Quellen:
Mitteilung der saarländischen Landesregierung
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur