Innenminister Bouillon plant eine Großreform bei der Saar-Polizei

Pensionierungs-Welle, Elternzeit, Nachwuchs-Mangel: Die Saar-Polizei hat Personalsorgen. Innenminister Bouillon will jetzt gegensteuern.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Arne Dedert
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Die Prüfung
Die Organisation der seit Jahren unter akuter Personalnot leidenden Polizei im Saarland wird derzeit intern kritisch überprüft. Eine Expertenrunde soll Innenminister Klaus Bouillon (CDU) bis spätestens Ende November Vorschläge unterbreiten, wie mehr Polizeibeamte von zeitraubender Verwaltungsarbeit und Polizei-fremden Aufgaben entlastet – und stattdessen in operativen Einheiten eingesetzt werden können.

Bouillon kündigte gegenüber der SZ an: „Wir werden sämtliche Strukturen auf den Prüfstand stellen. Es gibt keine Tabus. Ich will und werde erreichen, dass die Polizei in der Fläche, in den Inspektionen und der Kriminalitätsbekämpfung weiter verstärkt wird.“

Die Entlastung
Der Minister verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren über die einzelnen Sicherheitspakete und Sofortmaßnahmen etwa 330 Kräfte mehr eingestellt wurden. So werde die Polizei durch einen Ordnungsdienst, neue Ermittlungshelfer und Angestellte entlastet. Nachwuchskräfte, die verstärkt eingestellt werden, stehen erst nach dreijähriger Ausbildung zur Verfügung.

Da in den kommenden Jahren eine große Pensionierungswelle auf die Polizei mit ihren derzeit landesweit rund 2900 Beamten zukommt, gelingt es nicht, diese durch junge Beamte abzumildern. Während wegen der Schuldenbremse noch Stellen abgebaut werden müssen, melden sich zudem häufiger junge Beamte in gesetzliche Elternzeit ab.

Entlastung im Alltag erhoffen sich die Verantwortlichen auch durch einem Ministererlass, der gestern in Kraft trat. Damit wird der Katalog der Bagatelldelikte (Schadensgrenze maximal 1000 Euro), die in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden können, erweitert. Dazu zählen unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen oder Kennzeichenmissbrauch.

Die Beamten müssen weiter Beweise sichern und Zeugen ermitteln, ihnen können aber aufwändige Vernehmungen und Vorladungen erspart werden. Den Betroffenen, dürfen künftig auch im EU-Ausland Anhörungsbogen zugesandt werden.

Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).