Ist die Gemeinde Losheim schuld an dem tödlichem Sturz auf dem Picknick-Platz?
Schadensersatz
Die Witwe eines verstorbenen Wanderers kann auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Gemeinde Losheim hoffen. Das Oberlandesgericht des Saarlandes signalisierte gestern (26. Oktober 2017), dass es auch in zweiter Instanz der Klage der Frau stattgeben dürfte.
Nach Ansicht der Richter ist die Gemeinde verantwortlich für den Tod ihres 60 Jahre alten Mannes. Er war 2012 auf einem Premium-Wanderweg im Wald bei Losheim in einen Abgrund gestürzt und gestorben. Die Kommune habe die Gefahrenstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert, so die Richter.
Das war passiert
Etwa 20 Männer und Frauen seien am Morgen des 16. September 2012 auf dem Premium-Wanderweg „Der Bergener“ unterwegs gewesen. An einer Raststelle mit Tisch und Bänken hätten sie Halt gemacht, um zu frühstücken. Niemand – so das Zwischenfazit der Richter – habe mit einer möglichen Gefahr gerechnet.
Plötzlich sei der 60-Jährige ins Stolpern geraten, er fiel gegen eine Art Geländer aus altem Birkenholz – und war weg. Der Mann stürzte etwa acht bis zehn Meter in die Tiefe. Er starb vor Ort an seinen Verletzungen.
Das sagte der Richter
Die Wanderer hätten quasi unmittelbar vor einem Abgrund Pause gemacht. Ein entsprechendes Warnschild oder Absperrungen habe es nicht gegeben, lediglich einen Zaun aus Birkenholz. Der sei morsch, nicht hoch genug und nicht richtig befestigt gewesen. Dies hätten die Ermittlungen nach dem tödlichen Unfall ergeben.
Einige Zeit zuvor habe ein Mitarbeiter der Gemeinde den Zaun „repariert“. Der Mann habe das morsche Holz an einem der Ständer abgeschnitten und den Querbalken weiter unten erneut befestigt. Zwischen dem Abgrund und dem Wanderer befand sich demnach lediglich ein querstehendes Birkenstämmchen in 70 Zentimetern Höhe. Das sei außerdem falsch befestigt worden, so dass es bei Druck Richtung Abgrund fiel.
Das Ganze sei „absoluter Dilettantismus“ gewesen, so der Vorsitzende. Es sei schon fraglich, ob es überhaupt in Ordnung sei, an einem solchen Abgrund eine Raststelle für Wanderer zu bauen. Aber wenn man dies tue, dann müsse man diese Stelle ordnungsgemäß mit Warnhinweisen und Absicherungen versehen.
Der Mitarbeiter der Gemeinde habe seinen Vorgesetzten darüber informiert, dass es dort keine Absicherung gebe. Der habe aber keine Maßnahmen veranlasst, sondern habe warten wollen, bis die Wandersaison zu Ende ist.
Das Fazit des Gerichts
Das Amtsgericht Merzig habe dieses Verhalten der beiden Gemeindemitarbeiter als fahrlässige Tötung eingestuft und Geldstrafen verhängt, so der Vorsitzende Richter weiter. Vor diesem Hintergrund habe das Landgericht im Zivilprozess in erster Instanz die Gemeinde und die beiden Mitarbeiter für den Tod des Wanderers verantwortlich gemacht.
Es habe deshalb der Witwe des Verstorbenen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zugebilligt. Nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichts ist diese Entscheidung in erster Instanz richtig. Die dagegen gerichtete Berufung der Gemeinde habe derzeit „keine Aussicht auf Erfolg“. Das endgültige Urteil dazu soll am 30. November verkündet werden.
Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).