Ist Hassan A. ein Attentäter oder doch „nur“ ein geldgieriger Betrüger?

Das Saarbrücker Schwurgericht will heute ein Urteil fällen.
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel

Terrorist oder Betrüger?
Das Schwurgericht am Saarbrücker Landgericht tut sich offenbar schwer damit, im Fall des aus Damaskus stammenden Friseurs Hassan A. (39) ein Urteil zu fällen. Nach den Plädoyers von Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner und Verteidiger Marius Müller sowie dem ausführlichen Schlusswort des unter Terrorverdacht stehenden Syrers, vertagte der Vorsitzende Richter gestern Vormittag (10. August) den Prozess.

Darüber hinaus gab er zu verstehen, dass voraussichtlich heute gegen 9.30 Uhr das Urteil verkündet werde. Die drei Profirichter und die beiden Schöffen nehmen sich Zeit für ihre Beratungen. Manche Prozessbeobachter werten dies als Signal dafür, dass die Richter sich in der Einschätzung des Falles nicht ganz einig sind.

Das fordert der Oberstaatsanwalt
Für ihn ist der Fall klar. Er forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren. Die Anklage wegen Versuchs der Beteiligung an einem Mord sei in vielen Punkten durch die Beweisaufnahme bestätigt worden. Hassan A. habe Sprengstoffanschläge in mehreren Ländern geplant.

Das fordert der Verteidiger
Verteidiger Marius Müller fordert in seinem Plädoyer Freispruch für seinen Mandanten. Das Gericht müsse nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden. Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei es „einfach wahrscheinlicher, dass er keinen Anschlag begehen wollte, als dass er einen geplant hatte“.

Es seien während der Beweisaufnahme auch keinerlei Indizien für eine konkrete Planung eines Anschlags aufgetaucht, so der Saarbrücker Anwalt. Sein Mandant sei ganz sicher sehr naiv und geldgierig aufgetreten, wenn er etwa in akuter Geldnot versucht hat, die IS-Terrormiliz zu kontaktieren und um viel Geld zu betrügen.

Das Schlusswort des Syrers
Hassan A. hat schließlich das dem Angeklagten im Strafprozess zustehende Schlusswort ausführlich genutzt, um sich vom Vorwurf des versuchten Mordes zu distanzieren. Er räumte dabei freimütig betrügerische Absichten ein. „Ich hatte vor, zu betrügen und wollte dann mit dem Geld weglaufen“, sagte er zu seiner angeblichen Motivation, von der IS-Terrormiliz Geld zu verlangen. Mit dem Islam habe er nichts zu tun: „Ich bin ungläubig.“

Das Schwurgericht hat bereits den Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs in Frage kommen könnte. Kann aber wirklich jemand IS-Terroristen betrügen?

Alle Hintergründe der Geschichte gibt es hier zum Nachlesen.

Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).