Justizopfer Norbert Kuß hat neue Gegner im Streit um Schmerzensgeld

Er saß 683 Tage im Gefängnis - unschuldig.
Norbert Kuß im Oktober 2014 vor dem Saarbrücker Landgericht. Foto: Becker & Bredel.
Norbert Kuß im Oktober 2014 vor dem Saarbrücker Landgericht. Foto: Becker & Bredel.
Norbert Kuß im Oktober 2014 vor dem Saarbrücker Landgericht. Foto: Becker & Bredel.
Norbert Kuß im Oktober 2014 vor dem Saarbrücker Landgericht. Foto: Becker & Bredel.

Genau 683 Tage saß der frühere Bundeswehrbeamte Norbert Kuß (74) aus Marpingen unschuldig im Gefängnis. Eine Pflegetochter hatte den Familienvater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Das Saarbrücker Landgericht verurteilte Kuß am 24. Mai 2004 zu drei Jahren Gefängnis. Er beteuerte immer wieder seine Unschuld. Die Richter glaubten aber der Gutachterin Dr. Petra Retz-Junginger vom Homburger Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie. Sie hatte die Aussagen der Pflegetochter als „erlebnisorientiert“ und glaubhaft eingestuft.

Kuß kämpfte bis zum Freispruch
Für Kuß begann ein langer Kampf gegen die Mühlen der Justiz. 2013 erntete er endlich einen „Freispruch erster Klasse“. Kuß ist voll rehabilitiert, erhielt eine geringe Haftentschädigung. Wenigstens ein Teil seiner Kosten wurde ersetzt.

Von der Gutachterin fordert Kuß Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie grob fahrlässig gehandelt habe. Ende Januar 2015 urteilte das Landgericht in erster Instanz, sprach ihm 50.000 Euro Schmerzensgeld zu und bestätigte Schadenersatzansprüche. Die Psychologin Retz-Junginger legte Berufung ein.

Hat die Gutachterin fehlerhaft gehandelt?
Dieses Verfahren läuft mittlerweile seit 20 Monaten vor dem Oberlandesgericht (OLG). Der Senat hat den renommierten Glaubhaftigkeitsexperten Professor Dr. Max Steller vom Institut für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charité mit einem „Obergutachten“ beauftragt.

Er prangert erheblich fehlerhafte Arbeit seiner Homburger Kollegin an. Wissenschaftliche Grundsätze für solche Glaubhaftigkeitsgutachten seien in höchstem Maß verletzt worden. Sie habe grundlegende methodische Prinzipien häufig verletzt. Dies kann durchaus als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden.

Gutachterinnen-Anwalt sieht Verantwortung bei Chef
Der Saarbrücker Rechtsanwalt Stephan Krempel vertritt die Gutachterin. Er hat jetzt deren Chef, dem Homburger Klinikdirektor Professor Dr. Michael Rösler, und dem Universitäts-Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie den Streit verkündet. Dies bedeutet letztlich, dass der Klinikchef und das Institut bei Regressforderungen gegen seine Mandantin zur Kasse gebeten werden sollen.

Krempel sagt, Klinikchef Rösler habe das umstrittene Gutachten im Fall Kuß abgezeichnet und sei damit einverstanden gewesen.

Mitte Oktober geht der Prozess am OLG mit den Erläuterungen des Sachverständigen Max Steller weiter. Klinikdirektor Rösler und dessen Institut werden „mit großer Wahrscheinlichkeit“ dem Verfahren beitreten, sagt Rechtsanwalt Fritz.

Fritz steht auf dem Standpunkt, sollten Regressansprüche existiert haben, seien diese längst verjährt. Eine Haftung Röslers und des Instituts bleibe zudem „aus weiteren Rechtsgründen“ außer Betracht.

Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).