Kappelt-Urteil: Jetzt fordern die Ratsfraktionen Konsequenzen

Nach dem Gerichtsurteil muss nun eine politische Aufarbeitung folgen.
Die Flüchtlingsunterkunft "Auf Kappelt" in Saarhölzbach. Foto: Becker&Bredel
Die Flüchtlingsunterkunft "Auf Kappelt" in Saarhölzbach. Foto: Becker&Bredel
Die Flüchtlingsunterkunft "Auf Kappelt" in Saarhölzbach. Foto: Becker&Bredel
Die Flüchtlingsunterkunft "Auf Kappelt" in Saarhölzbach. Foto: Becker&Bredel

Das Urteil
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für Mettlachs Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann und den früheren Landtagsabgeordneten Georg Stritter. Und ein Jahr und einen Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung für Markus Rausch, den ehemaligen SPD-Fraktionschef im Mettlacher Gemeinderat – sowie Geldbußen. Für Joachim Badelt, Fraktionschef der Freien Bürger Mettlach (FBM) im Gemeinderat, ist mit dem Richterspruch der erste Schritt einer juristischen Aufarbeitung der Affäre um das Flüchtlingsheim in Saarhölzbach getan.

Die Folgen
„Wir werden Bürgermeister Daniel Kiefer bitten, die Wirksamkeit des Mietvertrages rechtlich zu überprüfen“, sagte er. Auch sollte ausgelotet werden, ob es rechtlich es möglich sei, dass die Miete zurückgezahlt werden könne – und wenn ja, wie weit.

„Rechnet man den September mit, kommen wir auf rund 100 000 Euro“, rechnete der FBM-Fraktionschef hoch. Rausch forderte er auf, sich zu überlegen, sein Mandat im Mettlacher Gemeinderat niederzulegen. An den Mettlacher Beigeordneten Bernhard Schneider (CDU) appellierte er, sein Amt als erster Beigeordneter niederzulegen.

„Wir müssen das Urteil im Falle Auf Kappelt zum Anlass nehmen, die Wirksamkeit des Mietvertrages zu prüfen“, sagte auch Bürgermeister Daniel Kiefer unmittelbar nach dem Richterspruch. „Dies wird unter Berücksichtigung der gebotenen Sorgfalt aber erst dann möglich sein, wenn die Urteilsgründe in Schriftform vorliegen. Dann wird auch zu klären sein, ob weitere beamtenrechtliche Schritte angezeigt sind.“

Das sagt der Ortsvorsteher von Orscholz
Wiemann, Rausch und Stritter haben nach Auffassung von Jörg Zenner, dem Ortsvorsteher von Orscholz, die Existenz eines Privatmannes zerstört, nämlich die des früheren Eigentümers des Hotels Auf Kappelt. Daher nannte er es kurios, wenn ein Verteidiger in seinem Plädoyer ausführe: „Der Tatbestand der Sauerei ist nicht strafbar.“

Wären die Richter den Worten des Anwaltes gefolgt, hätten viele Mettlacher an dem Rechtsstaat gezweifelt. Mit dem Urteil seien die Richter dem gefolgt, was viele denken.

Mit Verwendung von SZ-Material (Margit Stark).