Kassen-Software-Betrüger zu Haftstrafen verurteilt

Wegen Beihilfe zum Steuerbetrug hat das Landgericht Saarbrücken einen 45 Jahre alten Informatiker aus Baden-Württemberg
Das Landgericht Saarbrücken sprach den Angeklagten schuldig. Foto: Foto: Oliver Dietze/dpa.
Das Landgericht Saarbrücken sprach den Angeklagten schuldig. Foto: Foto: Oliver Dietze/dpa.
Das Landgericht Saarbrücken sprach den Angeklagten schuldig. Foto: Foto: Oliver Dietze/dpa.
Das Landgericht Saarbrücken sprach den Angeklagten schuldig. Foto: Foto: Oliver Dietze/dpa.

Wegen Beihilfe zum Steuerbetrug hat das Landgericht Saarbrücken einen 45 Jahre alten Informatiker aus Baden-Württemberg zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein mitangeklagter Komplize wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte soll eine „Korrektur-Software“ für Registrierkassen programmiert haben, mit deren Hilfe die Betreiber von Kneipen in Saarbrücken und Saarlouis zwischen 2010 und 2016 ihren Umsatz und damit ihre Steuerlast nach unten gerechnet haben. Die beiden Gastronomen waren deshalb Ende 2016 bereits zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden (wir berichteten).

Nach Erkenntnis der Ermittler könnte der Gesamtschaden neben Zinsen für den Staat allein in diesem Tatkomplex – gegen weitere Wirte wird noch ermittelt – in der Größenordnung von bis zu zehn Millionen Euro liegen.

Betrug ging offenbar über Jahre
Das System funktionierte offenbar über Jahre, ohne Spuren zu hinterlassen. Auch der Fiskus fand zunächst nichts. Auf eine anonyme Anzeige hin hatten Prüfer sich die Lokale 2010 genau angesehen, aber nichts bemerkt. Erst bei einer Nachprüfung 2016 wurden sie fündig – und das nach Aussage eines Ermittlers wohl durch Zufall.

So fanden die Prüfer ungewöhnliche Belege, die sie sich nicht erklären konnten. Bei genauer Prüfung stellten sie dann fest, dass hier alte und neue (manipulierte) Umsätze durcheinander gingen.

Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).