Kein Strafverfahren gegen Bouillon: Staatsanwaltschaft weist Anzeige wegen Ankerzentrum ab
Der Verein warf dem Innenministerium unter Klaus Bouillon und dem Landesverwaltungsamt den Weiterbetrieb des Flüchtlingslagers in Lebach vor. Anlass war der Verdacht auf Verstöße gegen die saarländische Corona-Verordnung sowie fahrlässige Körperverletzung.
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Saarländischer Flüchtlingsrat stellt Anzeige gegen Bouillon[/legacy_code]
Staatsanwaltschaft will kein Verfahren einleiten
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte dem Flüchtlingsrat in einem Schreiben vom 2. Oktober mit, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird. Der Verein will dagegen vorgehen. „Wir haben gegen diesen Bescheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt“, so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates.
Verein fordert Corona-gerechte Unterbringung
Der Verein fordert von Innenministerium und Landesverwaltung, eine bessere Unterbringung zu gewährleisten. Diese müsse der Corona-Verordnung entsprechen. Aufgrund der steigenden Zahlen sei der beste Gesundheitsschutz eine Beherbergung in den Kommunen.
Das Lager in Lebach sei eine Massenveranstaltung. Den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten, sei kaum möglich. Bis zu vier Menschen müssten sich ein Zimmer teilen. Zudem gebe es Gemeinschaftsküchen und zentrale Bäder, in denen viele Personen aufeinander treffen.
Flüchtlingsrat: Behauptung der Staatsanwaltschaft ist absurd
Der Corona-Ausbruch in der Einrichtung für Asylsuchende in Hermeskeil habe deutlich gemacht, wie schnell sich die Lage für die Betroffenen ändern kann, so Nobert. „Dazu finden wir allerdings kein Wort im Beschluss der Staatsanwaltschaft. Deren Behauptung, die Wohnverhältnisse im Lager Lebach seien keine Gefahr für ein Corona-Infektionsgeschehen, ist absurd und steht quer zu allen seriösen Empfehlungen, die die Unterbringung von Menschen in Sammellagern aus gesundheitlichen Gründen infrage stellen.“
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.