Kein Verdienstausfall für Ungeimpfte mit Beamten-Status

Anders als andere Arbeitnehmer:innen erhalten Beamtinnen und Beamte, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, bei einer Quarantäne-Anordnung weiter ihr Gehalt. Sie müssen lediglich ins Homeoffice.
Beamte und Beamtinnen erhalten bei Quarantäne weiterhin ihre Besoldung. Symbolfoto: Christian Beutler & Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Beamte und Beamtinnen erhalten bei Quarantäne weiterhin ihre Besoldung. Symbolfoto: Christian Beutler & Daniel Karmann/dpa-Bildfunk

Seit dem gestrigen Montag (27. September 2021) erhalten Ungeimpfte im Saarland bei einer Quarantäne-Anordnung keine Entschädigungen für den Verdienstausfall mehr. Bei Beamtinnen und Beamten allerdings gilt die Regel nicht.

Beamt:innen müssen ins Homeoffice

Ungeimpfte Staatsbedienstete, die wegen Quarantäne nicht zu ihrem Arbeitsplatz können, müssen stattdessen Aufgaben erledigen, die auch aus dem Homeoffice möglich sind. Sie erhalten weiterhin ihre Besoldung. Das erklärte das saarländische Innenministerium dem „SR“. Zudem können die Beamt:innen den Ausfall durch Abbau von Überstunden ausgleichen.

Trotzdem kann die Besoldung für die ausgefallene Dienstzeit ausgesetzt werden. Nach einer Einzelfallprüfung sind zudem weitere Disziplinarmaßnahmen möglich. Diese Ausnahmen gelten etwa, wenn betroffene Beamt:innen vorsätzlich Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist.

Grund ist eine juristische Formalie

Grund für die Ungleichbehandlung ist eine Formalie. Juristisch gesehen ist die Besoldung von Beamt:innen kein Verdienst, sondern eine sogenannte Alimentation. Wie ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums dem „BR“ mitteilte, prüfe man derzeit jedoch das weitere Vorgehen und bemühe sich um eine einheitliche Lösung.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Bayerischer Rundfunk