Keine Verkürzung der Quarantänedauer: Verwaltungsgericht des Saarlandes weist Antrag zurück

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Quarantäne-Praxis des Landkreises Saarlouis durch einen Beschluss bestätigt. Zuvor hatte eine Privatperson einen Antrag gegen die bestehende Quarantänedauer gerichtet.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag einer Privatperson auf Verkürzung der Quarantänedauer abgelehnt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag einer Privatperson auf Verkürzung der Quarantänedauer abgelehnt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag einer Privatperson auf Verkürzung der Quarantänedauer abgelehnt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag einer Privatperson auf Verkürzung der Quarantänedauer abgelehnt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Anordnungen von Quarantäneverfügungen durch die Kreisstadt Saarlouis und den Landkreis Saarlouis mit einem Beschluss bestätigt.

Verwaltungsgericht lehnt Antrag auf Verkürzung der Quarantänedauer ab

Eine Privatperson hatte versucht mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht, die Verkürzung der Quarantänedauer durchzusetzen, nachdem zur Hälfte der Quarantänedauer ein negatives Testergebnis vorgelegen hatte. Die Person berief sich dabei auf die Praxis anderer Bundesländer.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Ein derart früher Test sei nicht aussagekräftig genug, um die Quarantäne zu beenden, so das Gericht. Es stellte weiter fest, dass die Anordnungen der Saarlouiser Behörden den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entsprächen und nicht unverhältnismäßig seien.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.12.2020