Kinderporno-Verdacht: Saar-Finanzmitarbeiter darf Beamter bleiben

Weiter im Dienst darf der saarländische Finanzbeamte bleiben, dem vorgeworfen wird, Kinderpornografie heruntergeladen zu haben. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht.
In mindestens einem Fall soll der Steuerbeamte kinderpornografisches Material bestellt haben. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
In mindestens einem Fall soll der Steuerbeamte kinderpornografisches Material bestellt haben. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
In mindestens einem Fall soll der Steuerbeamte kinderpornografisches Material bestellt haben. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
In mindestens einem Fall soll der Steuerbeamte kinderpornografisches Material bestellt haben. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.

Das saarländische Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Steuerbeamte, der Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen haben soll, darf weiter im Dienst bleiben. Damit behält er auch seinen Beamtenstatus, berichtet die „SZ“ über das Urteil vom Montag (27. Mai).

Allerdings wird der Mann vom Steueroberinspektor zum Steuerinspektor zurückgestuft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber des Beamten, das saarländische Finanzministerium, hatte versucht, ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Der Beamte bestreitet die Kinderporno-Vorwürfe gegen sich: Er habe im Gerichtsverfahren 2015 einen Strafbefehl (Geldstrafe von 90 Tagessätzen) nur akzeptiert und die Schuld auf sich genommen, weil er eine öffentliche Verhandlung vermeiden wollte.

Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) hatten auf dem privaten Computer des Steuerbeamten eine „Vielzahl kinder- und jugendpornographischen Materials auf verschiedenen Speichermedien“ gefunden, so die „SZ“ mit Berufung auf Angaben des Verwaltungsgerichts. Er habe in mindestens einem Fall unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und mit seiner Kreditkarte kinderpornografisches Material im Ausland bestellt.

Der Steuerbeamte sagte im Disziplinarverfahren gegen sich, er habe den Computer nicht alleine genutzt. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sich die Dateien auf seinem PC befunden hätten, so die „SZ“.

Die Untersuchungen des BKA liefen damals unter dem Namen „Operation Selm“. Bundesweit wurde 2013 gegen 800 Verdächtige, darunter auch gegen den damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, ermittelt.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
• eigener Bericht