Kindesmissbrauch: Prozess gegen Saarbrücker Psychologen wird neu aufgerollt

Sechs Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Acht Jahre liegt dieser Schuldspruch zurück. Am Montag rollt das Gericht in Saarbrücken das Verfahren gegen einen Therapeuten erneut auf.
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich ein Diplom-Psychologe vom kommenden Montag (14. September 2020) an erneut vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Dem 74-Jährigen wird vorgeworfen, sich zwischen Ende 2004 und Ende 2006 im Rahmen einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis in der Landeshauptstadt und in seiner Wohnung an einem damals siebenjährigen Jungen vergangen zu haben.

BGH hob Urteil auf

Das Landgericht hatten den Angeklagten 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Noch im selben Jahr hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück, nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision eingelegt hatten. Danach sei der Therapeut aus Saarbrücken „längere Zeit nicht verhandlungsfähig“ gewesen, sagte die Sprecherin des Landgerichts, Christiane Schmitt.

Nach Aussage von Irmgard Jochum, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, sei der Angeklagte seit Ende 2012 nicht mehr Mitglied der Kammer. Das Landesamt für Soziales habe aktuell bestätigt, dass die Zulassung des 74-Jährigen ruhe.

Angeklagter bietet weiter Beratung an – per E-Mail

Für Irritationen hatte bei der Kammer zuletzt gesorgt, dass der Mann weiter auf einer Internetseite für seine „Praxis für Psychologische Beratung“ werbe. Demnach seien auf Wunsch „psychologische Beratung, Familienberatung, Paarberatung, Coaching und philosophische Lebensberatung möglich“. Nach eigener Aussage biete er im Internet Beratung per E-Mail an.

Für das Verfahren vor der Großen Jugendkammer II hat das Gericht fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 1. Oktober fallen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarbrücker Zeitung