Klaus Meiser zu 22 Monaten verurteilt

Klaus Meiser, Ex-Präsident des Landessportverbands für das Saarland (LSVS), ist am Donnerstag vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Klaus Meiser ist vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Klaus Meiser ist vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Klaus Meiser ist vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Klaus Meiser ist vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.

In der Finanzaffäre beim saarländischen Landessportverband ist dessen früherer Präsident und Saarbrücker Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) wegen Vorteilsgewährung und Untreue zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Vollstreckung wird gegen Zahlung von 60.000 Euro zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Darüber hinaus verurteilte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag (7. März) die beiden ehemaligen LSVS-Präsidiumsmitglieder Franz Josef Schuman und Karin Susanne Nonnweiler wegen Vorteilsgewährung zu Geldstrafen über jeweils 90 Tagessätze in Höhe von 250 beziehungsweise 100 Euro.

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidiger, die sich am ersten Prozesstag bei einem Rechtsgespräch auf den Strafrahmen geeinigt hatten. Alle drei Angeklagten hatten gestanden. Zudem gab Meiser dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) inzwischen eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe von 60.000 Euro. Vor Gericht entschuldigte sich der 64-Jährige am Donnerstag für seine Fehler.

Im Mittelpunkt der Anklage stand ein Beschluss des LSVS-Präsidiums, eine Feier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) zu dessen 70. Geburtstag im November 2017 mitzufinanzieren. Der Minister hatte das Angebot abgelehnt und Speisen und Getränke selbst bezahlt. Noch schwerwiegender wurde bei Meiser gewertet, dass er seine Lebensgefährtin zwei Jahre lang heimlich beim LSVS beschäftigt hatte. Darüber hinaus musste er sich noch für die Übernahme von Bewirtungskosten durch den LSVS verantworten, unter anderem bei zwei Betriebsausflügen des Landtages.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meister droht außerdem der Verlust seiner Pensionsansprüche.

Verwendete Quellen:
• dpa