Kneipen und Restaurants im Saarland öffnen: Das musst du jetzt wissen

Die Corona-Regelungen im Saarland werden ab Montag ein wenig gelockert. Dann dürfen auch Restaurants und Kneipen wieder öffnen - allerdings unter Auflagen. SOL.DE hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Kneipen und Restaurants im Saarland können ab Montag wieder öffnen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk
Kneipen und Restaurants im Saarland können ab Montag wieder öffnen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk
Kneipen und Restaurants im Saarland können ab Montag wieder öffnen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk
Kneipen und Restaurants im Saarland können ab Montag wieder öffnen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk

Im Saarland dürfen Kneipen und Restaurants ab Montag (18. Mai 2020) wieder öffnen. Allerdings geschieht das unter strengen Auflagen: So gibt es beispielsweise eine Abstandsregel und Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen. Die genauen Regeln wurden vom Wirtschafts-, dem Verbraucherschutz- und dem Gesundheitsministerium sowie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genus-Gaststätten in einem Hygieneplan erarbeitet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Was darf überhaupt öffnen?

Geöffnet haben dürfen ab Montag (18. Mai 2020) gastronomische Betriebe wie Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Systemgastronomie, Cafés, Bistros, Kantinen und so weiter. Geschlossen bleiben müssen Discos, Clubs und Shisha-Bars.

Zu welchen Zeiten dürfen Menschen wieder in Restaurants oder Kneipen?

Die Öffnungszeiten sind zunächst auf 06.00 bis 22.00 Uhr begrenzt.

Ist der spontane Gang in Kneipe oder Restaurant erlaubt?

Ja, das geht. Allerdings gibt es eine Sitzplatzpflicht. Stehplätze dürfen gastronomische Betriebe nicht anbieten, auch der Aufenthalt an einer Theke ist verboten.

Was ist mit der Abstandsregel?

Von jedem Sitzplatz aus muss es einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Sitzplätzen des Nebentisches geben. Kann er nicht eingehalten werden, so ist der Einbau von Trennwänden erforderlich. Die Mitarbeiter sollen den Gästekontakt bei der Platzzuweisung, der Bestellaufnahme, dem Servieren, dem Kassieren und dem Abräumen auf ein Mindestmaß begrenzen.

Wie werden mögliche Infektionsketten zurückverfolgt?

Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist laut Hygieneplan bis zum Ende der Corona-Pandemie ein geeignetes Erfassungssystem erforderlich. Dort müssen Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum dokumentiert werden. Für einen Monat müssen die Betriebe die Daten aufbewahren. Auf Anordnung müssen sie diese dem Gesundheitsamt beziehungsweise der Ortspolizeibehörde aushändigen.

Wer darf mit wem am Tisch sitzen?

Man darf sich im Saarland maximal im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts, mit Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Geschwisterkindern sowie Angehörigen eines weiteren Haushalts im öffentlichen Raum aufhalten. Die Regel gilt auch für Gastronomiebetriebe.

Welche Hygienevorschriften gibt es?

Die Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen. Betriebe müssen im Eingangsbereich und in Sanitäranlagen frei zugänglich Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Warteschlangen sind zu vermeiden.

Nach jedem Gast und nach jedem Abräumvorgang muss benutztes Geschirr mit einer Seifenlauge und einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius gespült werden. Zudem sind die Betriebe angehalten, regelmäßig zu lüften. Beschäftigte, bei denen ein Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht oder die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung beziehungsweise Fieber zeigen, dürfen nicht arbeiten.

Was ist mit der Bezahlung?

Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Alternativ sind Vorkehrungen für den Bezahlvorgang zu treffen, zum Beispiel eine Geldablage oder ein Tablett.

Verwendete Quellen:
Hygieneplan der Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten (PDF)