Kollegah-Aufritt in Saarbrücken: Landgericht verbietet umstrittene Textzeíle
Der Rapper Kollegah darf bei seinem Konzert in der Saarbrücker „Garage“ im Dezember die Textzeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“ nicht vortragen. Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Konzertveranstalter dafür sorgen muss, dass der umstrittene Text nicht geäußert wird. Die Zeile mache die im Konzentrationslager Auschwitz Inhaftierten lächerlich und verächtlich. Über die Entscheidung berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.
Dillinger klagte vor Gericht
Geklagt hatte der Jude Gilbert Kallenborn aus Dillingen. Er sieht sich durch Kollegahs Texte in seinen Grundrechten verletzt. Warum er glaubt, dass die Gerichtsentscheidung bundesweite Folgen haben wird und warum es harte Arbeit war, Beschwerde einzureichen, steht auf saarbruecker-zeitung.de (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).
Die Debatte um Kollegahs Konzert in Saarbrücken hatte Ende November an Fahrt aufgenommen. Zahlreiche Stimmen hatten sich für ein Auftrittsverbot des Rappers starkgemacht.
Was Kollegah sagt
Kollegah selbst distanziert sich seit Längerem zu Kritik bezüglich mutmaßlicher Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus. Aus einer Stellungnahme des Managements geht hervor: Rap stehe dafür, Leute nach ihrem Charakter zu beurteilen. Und nicht nach Glauben, Hautfarbe oder Herkunft. Das berichtet unter anderem der „Bayerische Rundfunk“ (BR).
In Zusammenhang mit der Kritik zu dem Song „0815“, in dem die vom Saarbrücker Landgericht verbotene Textzeile geäußert wird, kam es auch zu einem Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz. Ihm sei dort bewusst geworden, dass die Zeilen „verletzend waren“, so Kollegah.
Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– eigener Bericht