Kontaktbeschränkungen im Saarland gelten auch für Familien

In der neuen Corona-Verordnung im Saarland ist festgehalten, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Familien gelten. Doch es gibt Ausnahmen.

Die saarländische Landesregierung hat in der neuen Corona-Verordnung klargestellt, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Personen aus dem Familienkreis gelten. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Saarlandes vom Mittwoch, das wegen eines Widerspruchs in der bisherigen Verordnung die Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Kraft gesetzt hatte (Az.: 2 B 7/21).

Es gibt auch Ausnahmen

In der neuen Corona-Verordnung, die ab diesem Montag (25. Januar) gilt, heißt es nun: „Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.“ Ausnahmen könne es bei der Betreuung von Minderjährigen oder pflegebedürftiger Personen geben, „wenn dies unter Ausschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten nicht anders sichergestellt werden kann“.

OVG kippte Regelung

Das OVG in Saarlouis hatte wegen zweier widersprüchlicher Vorschriften in der bisherigen Verordnung die Landesregierung zur Klärung aufgefordert. Eine Regelung der Verordnung sieht vor, dass private Treffen auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt sind. Eine andere Regelung dagegen nennt als Ausnahme vom Kontaktverbot den familiären Bezugskreis.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Recherche