Privat ein Krokodil halten? Saarland erlässt neue Gefahrtier-Verordnung

Am heutigen Donnerstag (18. Januar 2024) tritt im Saarland eine neue Gefahrtier-Verordnung in Kraft. Diese regelt, unter welchen Voraussetzungen man gefährliche Tiere privat halten darf.
Die neue Gefahrtier-Verordnung im Saarland, regelt, ob und wie man gefährliche Tiere wie beispielsweise Krokodile privat halten darf. Symbolfoto: Harald Knitter/dpa-Bildfunk
Die neue Gefahrtier-Verordnung im Saarland, regelt, ob und wie man gefährliche Tiere wie beispielsweise Krokodile privat halten darf. Symbolfoto: Harald Knitter/dpa-Bildfunk

Neue Gefahrtier-Verordnung tritt im Saarland in Kraft

Was haben Krokodile, giftige Schlangen und Flusspferde gemeinsam? Ganz einfach: Sie sind Beispiele für „gefährliche Tiere wildlebender Arten“, deren private Haltung seit dem heutigen Donnerstag (18. Januar 2024) in der neuen Gefahrtier-Verordnung des Saarlandes geregelt wird.

„Geregelt wird die nicht gewerbliche Haltung von sogenannten gefährlichen Tieren wildlebender Arten, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Für Halterinnen und Halter dieser Tiere gilt durch die Verordnung künftig eine Mitteilungs-, Mitwirkungs- und vor allem Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Ziel ist eine effektivere Gefahrenabwehr und ein besserer Schutz der Bevölkerung“, beschreibt das Umweltministerium den Sinn und Zweck der neuen Verordnung.

Verordnung regelt: Wann darf man gefährliche Tiere im Saarland halten?

Von uns etwas vereinfachter ausgedrückt: Wer im Saarland gefährliche Tier halten will, muss das fortan dem LUA melden und nachweisen, dass man die notwendige Expertise und charakterliche Eignung dafür aufweist. Zudem muss man weitere Vorkehrungen treffen, die die Sicherheit einer solchen Tierhaltung gewährleisten sollen. Sollte das gefährliche Tier einmal ausbüxen, so muss man das auch fortan sofort bei der zuständigen Behörde melden.

Welche Tiere gelten als gefährlich nach der neuen Verordnung?

Zu den gefährlichen Tieren wildlebender Arten im Sinne der neuen saarländischen Gefahrtier-Verordnung zählen Tiere, die aufgrund ihrer Körperkraft, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder sogar töten können. Welche Tiere darunter fallen, regelt eine Anlage der neuen Verordnung, die ihr hier findet: „Gefahrtier-Verordnung des Saarlandes vom 18. Januar 2024“. In der langen Liste werden zahlreiche gefährliche Tiere aufgelistet.

Das sagt Umweltministerin Berg zu der neuen Gefahrtier-Verordnung im Saarland

Im Rahmen einer Stellungnahme zur neuen Gefahrtier-Verordnung des Saarlandes erklärte Umweltministerin Petra Berg (SPD) am Donnerstag: „Falsche oder unsachgemäße Haltung können bei gefährlichen Tieren dieser Arten zu Gefahren für die Halterinnen und Halter selbst sowie für die Allgemeinheit führen. Die Anzeigepflicht der neuen Gefahrtier-Verordnung informiert die zuständige Behörde über die Art und die Anzahl der im Saarland gehaltenen Tiere und ermöglicht nicht zuletzt bei Vorfällen entwichener Tiere effiziente Such- und Bergungsaktionen. Besitzerinnen und Besitzer solcher Tiere müssen nun zudem nachweisen, dass sie sich für deren Haltung eignen, indem beispielsweise ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft wird.“

Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Umweltministeriums