Kontakte in der Öffentlichkeit sollen drastisch beschränkt werden

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel
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Die Deutsche Presse-Agentur („dpa“) hat nach eigenen Angaben am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) erste Einigungen der Bund-Länder-Gespräche erfahren.

Einigung über Kontaktbeschränkungen

Demnach soll der „gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen“ gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

Die Regelung soll ab dem 2. November deutschlandweit greifen und bis Monatsende gelten. Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur