Kramp-Karrenbauer: Werbung für Abtreibung soll verboten bleiben

Seit eine Ärztin wegen Werbung für Abtreibungen verurteilt wurde, herrscht in Deutschland eine Debatte um die Abschaffung des umstrittenen Paragraphen 219a.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich in der Debatte um den Paragraphen 219a zu Wort gemeldet. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich in der Debatte um den Paragraphen 219a zu Wort gemeldet. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich in der Debatte um den Paragraphen 219a zu Wort gemeldet. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich in der Debatte um den Paragraphen 219a zu Wort gemeldet. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.

Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ist gegen die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen. „Ich sage ganz ehrlich, dass mich diese Diskussion persönlich sehr umtreibt“, sagte sie. Sie bezog sich auf die Diskussion über eine mögliche Streichung des Paragrafen 219a. Der verbietet Ärzten die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch.

Das Gesetz sehe ausdrücklich eine intensive Beratung der Schwangeren vor: „Weil Abtreibung eben keine nachträgliche Empfängnisverhütung ist“, sagte sie. Abtreibung sei keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere. Deswegen sei sie strikt dagegen, dass der Paragraf abgeschafft werde. Frauen in dieser Notlage müssten vielmehr intensiv und ergebnisoffen in den dafür zuständigen Stellen beraten werden.

Ärztin wurde verurteilt
Die Debatte war durch die Verurteilung einer Ärztin ausgelöst werden. Wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen wurde eine Strafe von 6000 Euro gegen sie verhängt.

Die Grünen warfen Kramp-Karrenbauer vor, „Frauenpolitik aus der Mottenkiste“ zu machen. Der Paragraf 219a sei ein Relikt aus der Nazizeit, sagte Landeschefin Tina Schöpfer. Dadurch werde Frauen der Zugang zu Informationen erschwert und die Ärzteschaft kriminalisiert.

Die Bezeichnung „Werbung“ sei irreführend, denn im Kern gehe es nicht um Werbung, sondern es werde Ärzten verboten, Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen anzubieten.