Krankenschein erst nach sieben Tagen vorlegen? Saar-Ärzte fordern neue Regeln

Niedergelassene Ärzte im Saarland fordern, dass Beschäftigte dem Arbeitgeber im Krankheitsfall erst nach sieben Tagen ein Attest vorlegen müssen. Das soll unter anderem die Praxen entlasten. Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) steht dieser Forderung allerdings skeptisch gegenüber.
Zur Vorlage beim Arbeitgeber künftig erst nach sieben Tagen fällig? Die niedergelassenen Ärzte im Saarland fordern eine Erweiterung der Frist zur Krankmeldung. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Zur Vorlage beim Arbeitgeber künftig erst nach sieben Tagen fällig? Die niedergelassenen Ärzte im Saarland fordern eine Erweiterung der Frist zur Krankmeldung. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Zur Vorlage beim Arbeitgeber künftig erst nach sieben Tagen fällig? Die niedergelassenen Ärzte im Saarland fordern eine Erweiterung der Frist zur Krankmeldung. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Zur Vorlage beim Arbeitgeber künftig erst nach sieben Tagen fällig? Die niedergelassenen Ärzte im Saarland fordern eine Erweiterung der Frist zur Krankmeldung. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul

Im Falle einer Krankheit können Arbeitnehmer – laut der aktuellen Gesetzeslage – in der Regel drei Tage zu Hause bleiben, ohne dem Arbeitgeber ein Attest vorzulegen. Ginge es nach dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Dr. Gunter Hauptmann, würde dieser Zeitraum künftig bei sieben Tagen liegen. Darüber berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ).

Hintergrund der Forderung ist unter anderem die derzeitige Belastung der Praxen im Saarland. Würde man die Frist auf eine Woche ausweiten, so Hauptmann, könne man die Praxen beispielsweise „von Patienten mit Erkältungen entlasten“, die nur zwecks eines Attests zum Arzt gingen.

Für Unmut sorgt die Forderung derweil bei der „VSU“. Hauptgeschäftsführer Joachim Malter erklärte der „SZ“, man fürchte eine Schädigung des Betriebsklimas. Eines der Argumente: Der Arbeitgeber könne dann nur noch schwer nachvollziehen, ob der Krankheitsfall berechtigt sei.