Lafontaine-Attentäterin ist endgültig frei

Die Frau, die 1990 mit einem Messer ein Attentat auf Oskar Lafontaine verübte, ist frei von Bewährungsauflagen. Es sei nicht zu erwarten, dass die 72-Jährige Straftaten begeht, so ein Kölner Gericht.
Lafontaine wurde bei dem Attentat lebensgefährlich verletzt. Archivfoto: lnw/dpa-Bildfunk
Lafontaine wurde bei dem Attentat lebensgefährlich verletzt. Archivfoto: lnw/dpa-Bildfunk
Lafontaine wurde bei dem Attentat lebensgefährlich verletzt. Archivfoto: lnw/dpa-Bildfunk
Lafontaine wurde bei dem Attentat lebensgefährlich verletzt. Archivfoto: lnw/dpa-Bildfunk

Rund 30 Jahre nach dem Messerangriff auf den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine gelten für die Attentäterin keine Bewährungsauflagen mehr. Das zuständige Landgericht Kleve habe die entsprechende Entscheidung bereits im Juli 2019 getroffen, teilte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Montag (22. Juni 2020) mit.

Das Gericht habe erklärt, dass von der Frau nicht mehr zu erwarten sei, dass sie Straftaten begehe. Die mittlerweile 72-Jährige habe zuvor zum Beispiel noch unter Führungsaufsicht gestanden. „Die ist beendet worden.“ Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet.

Attentat auf Lafontaine 1990

Die frühere Arzthelferin hatte Lafontaine 1990 bei einem Wahlkampfauftritt in Köln-Mülheim mit einem Messerstich nahe der Halsschlagader lebensgefährlich verletzt. Dem Politiker hatte sie sich zuvor mit einem Blumenstrauß und dem Wunsch nach einem Autogramm genähert.

Im folgenden Strafprozess bescheinigten ihr Gutachter eine Schizophrenie. 2013 war sie auf Bewährung aus einem Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter entlassen worden. Es galten danach aber eine Reihe von Auflagen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bild